Artillerie
Artillerie, hat eine dreifache Bedeutung, und drückt 1) die Geschützkunst, 2) das Geschütz mit dem dazu gehörigen Gerät, Wagen usw. und 3) die zur Bedienung des Geschützes bestimmten Leute aus.
Nach der allgemeinen Einführung der Feuergeschütze wurden natürlich auch besondere Leute bestimmt, dieselben zu laden und abzufeuern; bei den deutschen Artillerien unterschieden sich dieselben in Feuerwerker, Büchsenmeister und Feldschützen. Die ersteren beschäftigten sich mit der Verfertigung der Kunstfeuer, und mit dem Laden und Abfeuern der Mörser; sie bildeten eigentlich die erste Klasse ihrer Zunft, gleichsam die Offiziere, und erhielten vierfachen Sold. Die Büchsenmeister bedienten das Belagerungsgeschütz (die Mauerbrecher) und mussten mit der Verfertigung desselben sowohl, als der zugehörigen Munition und des Pulvers bekannt sein. Sie erhielten even so viel als jene. Die geringere Klasse waren die Schlangen- und Feldschützen, bloß zur Bedienung des Feldgeschützes bestimmt, und erhielten doppelten Sold. Alle bildeten eine besondere Zunft, standen unter den Befehlen des Zeugmeisters, und dienten gewöhnlich nur im Kriege. Bei ihrer Aufstellung mussten sie ihre erworbene Geschicklichkeit und Brauchbarkeit durch Zeugnisse, durch eine Prüfung, welche der Zeugmeister mit ihnen anstellte, und gewöhnlich auch durch einige Probeschüsse erweisen. – Schon im niederländischen Kriege hatten die Spanier ihre Artilleristen in Kompanien gebildet, die nebst dem Hauptmann die üblichen Ober- und Unteroffiziere hatten. Ein ganzes Artillerieregiment findet sich aber erst um 17. Jahrhundert bei den Franzosen, und zwar 1695 sechs Bataillone stark.
Was die Stärke der Artillerie anbetrifft, so sollte sie sich im Ganzen nach der Stärke der Armee, und nach der Beschaffenheit des Kriegsschauplatzes richten, welche beiden die nötige Menge des Geschützes, und sogleich die Zahl der zur Bedienung derselben nötigen Mannschaften bestimmen. Die mehrsten Schriftsteller rechnen auf jede 1000 Mann 1 auch 2 Geschütze; allein der jetzt aufgestellte Grundsatz, dem Feinde an der Zahl des Geschützes immer überlegen zu sein, und noch etwas für außerordentliche Fälle zu haben, hat die Artillerien sehr vermehrt. Die französische Artillerie war in den letzten Jahren 30.000 Mann stark; die österreichische bestand aus 3 Regimentern, jedes zu 16 Kompanien, und einem Füsilierbataillon; die preußische Artillerie war im Kriege 1815 ebenfalls 27.000 Mann stark, und hatte gegen 600 Feldgeschütze, ohne die Festungsartillerie.
Die Bestimmung der Truppen, den Sieg vorzubereiten. Sie muss daher schon in der Ferne den Feind erschüttern, und in der Nähe ihn zum Weichen bringen, damit Infanterie und Kavallerie ohne bedeutenden Verlust, denselben gänzlich über den Haufen werfen kann. 2) Beim Angriff der Festungen muss sie zuerst die feindlichen Geschütze zum Schweigen bringen, die Schießscharten und Brustwehren verderben, und zuletzt durch das Niederschießen des Mauerwerks einen Sturm möglich machen. 3) Bei der Verteidigung der Festungen muss die Artillerie durch ihr Feuer die Vollendung der feindlichen Arbeiten erschweren, die Überlegenheit des feindlichen Feuers schwächen, und jeden gewaltsamen Angriff zu verhindern suchen.
Die Bestandteile der Artillerie außer Menschen und Pferden, sind vorzüglich Pulver, Geschütz und Geschoss; fener allerhand Maschinen zur Bewegung größerer Lasten, und Gerätschaften zur Anfertigung der verschiedenen Bedürfnisse. Zu dem Geschütz gehören noch die verschiedenen Fahrzeuge, und die Bedürfnisse zur Ausrüstung des Geschützes; bei dem Geschoss ist zu betrachten die Ladung, die Geschosse selbst, und die Ernstfeuer, welche im Kriege gebraucht werden. Ferner erfordert die Artillerie die Kenntnis von der Bedienung und Handhabung der Geschütze und Fahrzeuge, vom Schießen und Werfen selbst, vom Gebrauch der Geschütze im freien Felde, dem Angriff und der Verteidigung der Festungen.
Der Gebrauch der Artillerie im freien Felde begreift alle die Regeln in sich, welche man anwenden muss, um die Geschütze in Feldschlachten und Gefechten vorteilhaft aufzustellen, und so anzuwenden, dass dem Feinde der größtmöglich Verlust zugefügt wird, die eigenen Truppen aber zugleich so viel Deckung von ihnen erhalten, als die Umstände nur immer erlauben. Die Artillerie ist zu diesem Zweck entweder allein, oder in Verbindung mit anderen Truppen aufgestellt; sie wird daher immer von den Bewegungen derselben abhängen,und also auch selbst die möglichste Beweglichkeit besitzen müssen; daher besteht die Feldartillerie (in der preußischen Armee) vorzüglich aus 6-pfündigen Kanonen und 7-pfündigen Haubitzen, jedoch auch aus einem Teil von 12-pfündigen Kanonen und 10-pfündigen Haubitzen, um auf größere Entfernung zu wirken, und in einzelnen Fällen größere Kraftäußerungen hervorzubringen. Damit die Feldartillerie aber auch den raschen Bewegungen der Kavallerie folgen könne, hat man die reitende Artillerie eingeführt.
Den Infanterie-Brigaden wird im Kriege in gewöhnlichen Fällen eine 6-pfündige Fußbatterie, den Kavallerie-Brigaden eine reitenden Batterie zugeteilt; diese Batterien heißen Divisionsbatterien, zum Unterschied von der Reserve-Artillerie, welche während des Marsches vereinigt ist, und am Tage der Schlacht, nach dem Terrain und dem Gange des Gefechts, teils einzeln, teils zusammen gebraucht wird; auch sie besteht teils aus Fuß-, teils aus reitender Artillerie, und führt zum Teil schwerer Kaliber (in der preußischen Armee 12-pfünder und 10-pfünder Haubitzen). Übrigens s. Marsch, Platzierung, Gefecht, Angriff und Verteidigung etc. so wie alle oben gegebenen Benennungen.
Die Feldartillerie ist in der preußischen Armee in 8 Brigaden eingeteilt, wozu noch die Garde-Artillerie-Brigade kommt. Jede Brigade besteht aus 15 Batterien und 1 Handwerkskompanie; von den Batterien sind 12 mit Fußbedienung und drei mit reitender Bedienung versehen. Jede Batterie hat 6 Kanonen und 2 Haubitzen. Dem Kaliber nach sind die Kanonen teils Sechs-, teils Zwölfpfünder, die Haubitzen teils 7-pfündige, teils 10-pfündige. In einer Batterie befindet sich aber stets gleiches Kaliber.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)
Artillerie (franz., seit Anfang des 17. Jahrhunderts Artolorey, Arckalei, Archallei, abgeleitet von ars und tirare, von arcus und tollere, ars tollendi, ars und telum etc.), Hauptwaffengattung des Heeres neben Infanterie und Kavallerie, dann das gesamte Material an Geschützen, Wagen, Munition etc., endlich die Wissenschaft (s. Artilleriewissenschaft). Die Artillerie als Waffe zerfüllt in mehrere Zweige: die Feldartillerie kämpft in Verbindung mit den beiden anderen Hauptwaffen im offenen Felde. Sie bedarf dazu großer Beweglichkeit in jedem Gelände bei größtmöglicher Wirkung gegen alle vorkommenden Ziele. Beide Anforderungen stehen in Widerspruch, denn große Wirkung erfordert schweres Geschütz, und dies vermag nicht stets zur rechten Zeit vom richtigen Ort aus zu wirken.
Die Steigerung der Feuerwirkung zwingt ferner die Truppen sich der Deckungen zu bedienen, und gegen gut gedeckte Ziele liefern nur Steilbahngeschütze Erfolg. Man hält deshalb allgemein die Bewaffnung mit einer rasant schießenden Schnellfeuerkanone, deren Wirkung durch leichte Feldhaubitzen ergänzt wird, für die geeignetste. Die Manövrierfähigkeit ist dadurch, dass alle Bedienungsmannschaften mit den Geschützen der fahrenden oder reitenden Batterien befördert werden, möglichst gesteigert. Batterien letzterer Art sind nur in solcher Zahl vorhanden, wie es die Zuteilung zu den Kavalleriedivisionen erfordert. Ebenso richtet sich die Zahl der Gebirgsbatterien nach dem Bedarf des Heeres. Die Zahl der Feldbatterien betrug vor Beginn der Neubewaffnung 1896 in den Großstaaten:
Land | Feldbatterien | Reitende Batterien | Gebirgsbatterien | Geschütze |
---|---|---|---|---|
Deutschland | 447 | 47 | – | 2964 |
Frankreich | 436 | 52 | 20 | 3048 |
England | 198 | 22 | 10 | 1380 |
Italien | 186 | 6 | 15 | 1242 |
Österreich-Ungarn | 224 | 16 | 14 | 1944 |
Russland | 354 | 44 | 6 | 3232 |
Inzwischen fand schon durch Bildung neuer Armeekorps und Einstellung der neuen Geschütze eine Vermehrung der Artillerie statt. In Deutschland soll die Zahl der Batterien auf 574 gebracht werden. Am 1. Okt. 1901 waren 94 Feldartillerieregimenter vorhanden (mit den reitenden Batterien und den leichten Feldhaubitzbatterien). In Russland wurde 1898 die Zahl der Batterien auf 492 Feld-, reitende, Mörser- und Gebirgsbatterien angegeben mit einer Geschützzahl von 2888 im Frieden, 3774 im Kriege; spätere Angabe: 537 Batterien mit 4138 Geschützen. Frankreich hatte 1898: 496 Batterien (430 fahrende, 52 reitende, 14 Gebirgsbatterien), außerhalb des Mutterlandes noch 12 Batterien. In Österreich-Ungarn, Italien etc. ist über eine Vermehrung der Artillerie noch nicht entschieden. In England hat man eine Vermehrung von 12 Batterien = 72 Geschützen mit verbesserten Rohrkonstruktionen eintreten lassen, demnächst aber wurde die Einführung von Schnellfeuergeschützen betrieben. Zunächst wurden 15 Batterien aufgestellt und 1899: 3 neue errichtet, dann auch Bestellungen im Auslande gemacht. Auch hier wurden außerdem für Feldgebrauch bestimmte 13 cm = (127 mm) Haubitzen bereitgestellt. Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind ebenfalls mit Herstellung von 200 modernen Feldgeschützen beschäftigt. Die Gebirgsartillerie befindet sich hinsichtlich ihrer Bewaffnung noch im Übergang zu Schnellfeuerkanonen kleinsten Kalibers oder leichten Haubitzen, zu deren Bespannung Maultiere, Ponys etc. geeignet sind.
Die Stärke der im Felde gebrauchten Artillerie hat im Laufe der Zeit vielfach geschwankt. Eine größere Geschützzahl führte zuerst Gustav Adolf (3–4 auf 1000 Mann); die Zahl stieg im Siebenjährigen Kriege auf 6–7,5, sank unter Napoleon auf 3–4, hob sich aber bald wieder, und die Russen stellten ihm 6 Geschütze für 1000 Mann gegenüber. Im Kriege 1870/71 führten die Franzosen 3,5, die Deutschen 2,7 Geschütze, und in Zukunft werden sich dieselben voraussichtlich wieder auf 6 für 1000 Mann erhöhen. Die Organisation der Feldartillerie und ihre Zuteilung zu den Truppen wird durch Umbewaffnung und Vermehrung beeinflusst. In Deutschland soll jede der beiden Divisionen eines Armeekorps eine Artilleriebrigade zu 2 Regimentern erhalten, jedes Regiment ist aus 2 Abteilungen mit je 3 Batterien gebildet, einigen Regimentern ist eine Abteilung zu 2 reitenden Batterien zugeteilt. Hiermit ist die frühere Einteilung in Divisions- und Korpsartillerie, wie sie andere Heere noch beibehalten, beseitigt. Jede Division führt 72, das Armeekorps also 144 Geschütze. In Frankreich sollen nach dem Reglement von 1902 auf jedes der 20 Armeekorps 2 Regimenter kommen, von denen das eine 12, das andere 6 fahrende Batterien hat. Ersteres wird mit je 6 Batterien an die Divisionen verteilt, während letzteres, dem noch 2 reitende Batterien hinzutreten, das Korpsartillerieregiment bildet. Letzterem werden auch zwei 12 cm-Haubitzbatterien angeschlossen (einschließlich 2 reitenden und 2 Feldhaubitzbatterien).
Dem deutschen ostasiatischen Expeditionskorps waren 2 Batterien schwerer Artillerie des Feldheeres zugeteilt, deren Bedienungsmannschaft eine Fußartilleriebatterie stellte. Diese zum erstenmal auftretende Artillerie ist aus der Notwendigkeit, in Zukunft häufig den Kampf um befestigte Stellungen aufzunehmen, hervorgegangen. Zur Durchführung eines solchen hält man die Wirkung der leichten Feldhaubitzen nicht immer für genügend und teilt deshalb der Feldarmee unter Umständen Steilbahngeschütze größeren Kalibers, schwere Feld-(15 cm) Haubitzen und 21 cm-Mörser zu. Schon früher hatte man, namentlich in Ländern, deren besondere Verhältnisse die Verteidigung von Positionen zur Hauptaufgabe macht (Schweiz), eine Positionsartillerie. Da es sich bei dieser um Flachbahnkanonen von größerem Kaliber als bei der Feldartillerie üblich, hauptsächlich aber um Steilbahngeschütze (Haubitzen und Mörser) handelte, so erhielt man auf diesem Weg eine leichte Belagerungsartillerie. An solchen Flachbahnkanonen besaß Frankreich bereits die aus der Feldartillerie ausgeschiedenen 9,5 cm-Kanonen, sonst bediente man sich der Kaliber von 10 cm (englisch), 10,5 cm (österreichisch-ungarisch) bis zu den Batteriegeschützen von 10,7 cm (russisch). Auch die deutsche Artillerie hat jetzt eine 10 cm-Kanone erhalten, die für die Einstellung in schwere Batterien des Feldheeres geeignet ist. Für Haubitzen hielt man die Kaliber von 12–13 cm (127 mm französisch und englisch), auch wohl 15 cm in Deutschland, Österreich-Ungarn, Frankreich, in England 14 cm (137 mm), für Mörser allgemein die von 15 cm (zuerst russisch) entsprechend. Solchen für schwere Feldbatterien gleichfalls geeigneten Geschützen schlossen sich für leichte Belagerungsbatterien noch Kanonen bis zum 12 cm- und Steilbahngeschütz von 15–21 cm-Kaliber (erleichterte Mörser) an, die dem Vormarsch einer Feldarmee zu folgen im stande sind. Für diese Artillerie sind verschiedene Bezeichnungen, wie Fußartillerie mit Bespannung (deutsch), mobile Belagerungsgruppen (österreichisch-ungarisch), üblich.
Von Schnellfeuerfeldkanonen und leichten Feldhaubitzen pflegt man jetzt allgemein 6 in einer Batterie zu vereinigen, Frankreich will jedoch die Geschützzahl für alle Batterien auf 4 festsetzen. Der deutschen Kriegsbatterie von 6 Geschützen werden 6 Munitions- und 2 Vorratswagen zugeteilt, die russischen leichten und reitenden führen 12, die schweren Batterien 16 und die Mörserbatterien (außer 6 zweispännigen Munitionskarren) 18 Munitionswagen und je eine Reservelafette mit. Die französische Kriegsbatterie hat 4 Geschütze, 12 Munitionswagen etc.
Die Belagerungsartillerie suchte den Anforderungen zu genügen, die das Entstehen neuer, großer, mit den stärksten Verteidigungsmitteln versehener Waffenplätze stellen. Auch musste man die Zahl der bereitzustellenden Geschütze erhöhen und außer den leichten Belagerungsgeschützen auch schwere Geschütze in Trains zur Verfügung halten. Ebenso war die Vermehrung an Material und Personal bei der Festungsartillerie notwendig. Auch hier war hauptsächlich Erleichterung des Materials anzustreben, weil man gegenwärtig zwecks einer aktiven Verteidigung genötigt ist, auch Geschütze großen Kalibers im Vor- und Zwischengelände von Befestigungen in Tätigkeit zu bringen. Ferner musste man die Einrichtungen für schnelles Laden möglichst allen Geschützen geben und bei der gesteigerten Bedeutung des Steilfeuers die Zahl entsprechender Geschütze möglichst vermehren. Die Festungsartillerie, und besonders die Küstenartillerie, werden aber unter Umständen noch von größeren Kalibern (28 cm, 30,5 cm etc.), als die Belagerungsartillerie mitführen kann, vorteilhaft Gebrauch machen.
Belagerungs- und Festungsartillerie, die jetzt als Fußartillerie zusammengefasst werden, erhielten auch wesentliche Verbesserungen der Organisation, die leichteren Geschütze sollen der Feldarmee unmittelbar folgen, und erforderlichen Falles soll man auch die schweren schnell zur Belagerung heranziehen können. Das Personal wurde in größere Verbände (ähnlich wie bei Feldartillerie) zusammengefasst, um in diesen verwendet zu werden. Die Batterien besitzen in der Regel 6 Geschütze (Normalbatterie), bei größeren Kalibern gewöhnlich 4. Panzergeschütze werden in kleiner Zahl, meist zu zweien oder einzeln, aufgestellt. Durch den Sieg des Hinterladesystems auch bei den großen Kalibern und durch Ausbildung des Steilfeuers gewann die Leistungsfähigkeit der Fußartillerie so an Bedeutung, dass sich Vermehrung, bzw. Neuorganisation, Änderungen in der Einteilung und Verwendung auf dem Kampffeld daraus ergaben.
Deutschland besitzt jetzt 38 Fußartilleriebataillone zu 4 Kompagnien (in 18 Regimentern, eine Vermehrung um 6–10 Kompagnien steht bevor), Frankreich 18 Bataillone mit 112 Batterien (davon 8 in Algerien und Tunis), 2 Bataillone haben 9, die Mehrzahl 6, einige nur 3 und 4 Geschütze. Auch in England ist man der Trennung der Fuß- von der Feldartillerie gefolgt. Man hat das bisherige Regiment (Royal Regiment of Artillery) in berittene und unberittene Artillerie geteilt. Zu ersterer gehören die reitende und Feldartillerie, zu letzterer die Gebirgs-, Festungs- und Belagerungsartillerie, innerhalb der Gruppen werden Regimenter gebildet. Über Russland sind die Nachrichten unsicher, doch wurden 1898: 57 Festungsartillerieregimenter, außerdem Belagerungsartilleriebataillone angeführt. In Österreich-Ungarn wurden bei der Reorganisation von 1890: 6 Festungsartillerieregimenter zu 2, bzw. 3 Bataillonen und 3 selbständige Bataillone gebildet, so dass daraus 72 Feldkompagnien und 18 Kadrekompagnien gebildet werden können.
Die Artilleristen, Mannschaften der Artillerie, zerfallen beim Landheer nach dem Zweig der Waffe, in dem sie dienen, in fahrende, reitende und Fuß- (Festungs-) Artillerie. Schiffs- und meist auch die Küstengeschütze werden von der Matrosenartillerie bedient (s. Marineartillerie). Bei der fahrenden und reitenden Artillerie unterscheidet man Fahrer und Bedienungsmannschaft (letztere bei der reitenden Artillerie beritten). Die Bewaffnung besteht für die berittenen Feldartilleristen in dem Artilleriesäbel, für die unberittenen in dem Infanterieseitengewehr u/M, außerdem in dem Revolver 83. Die unberittenen Bedienungsmannschaften der Feldartillerie erhielten früher nur ausnahmsweise Feuergewehre, jetzt hält man für sie einen Revolver erforderlich. Die Fuß- (früher Festungs-) Artillerie führt dagegen neuerdings stets Stutzen, Karabiner oder Gewehre, die deutsche den Karabiner 98 und das Seitengewehr 98/02.
Geschichte der Artillerie
Erst seit 1300 hat man unsichere Nachrichten über das erste Auftreten unbeholfener Geschütze (die faule Grete in der Mark). Die Artillerie war zunftmäßig (Meister, Gesellen, Lehrlinge) eingerichtet. Das Geschütz, Stück, wurde von Stückknechten bedient und stand unter einem Büchsen- (Pichsen-) Meister. Als zu den Kanonen andere (Wurf-) Geschütze traten, deren Munition komplizierter war, übertrug man die Bedienung Feuerwerkern und nannte diese wie auch die Büchsenmeister seit dem Dreißigjährigen Kriege Konstabler. Über ihre Pflichten wurden sie durch die von Kaiser und Reich genehmigten Artikulsbriefe belehrt, und die Leitung für das Zusammenwirken von Geschützen Offizieren übertragen. Auf einem größeren Kriegszuge zeigte sich die Artillerie zum erstenmal von Bedeutung, als sie, beweglicher geworden, von Karl VIII. von Frankreich 1499 nach Italien mitgeführt wurde, dann wieder, als die kaiserliche Artillerie bei Pavia 1525 die Geschwader Franz’ I. von Frankreich vernichtete.
Für die Herstellung einer dem Feldgebrauch entsprechenden leichten Artillerie wirkten dann bahnbrechend Gustav Adolf (lederne Kanonen), von dem auch die Einteilung in Batterien herstammt, und um mehr als ein Jahrhundert später Friedrich d. Gr. durch Errichtung der reitenden Artillerie. Letzterer war aber auch genötigt, den Angriff seiner Infanterie durch Batterien schwerer Geschütze (Brummer von Leuthen) vorzubereiten. Inzwischen entwickelte sich die Artillerie von Zunft zur Waffe, man stellte 10–12 Geschütze (Batterie) zusammen, teilte aber auch der Infanterie zur Erhöhung ihrer Feuerkraft solche kleinen Kalibers (Regimentsgeschütze) zu. Eine neue Periode bahnte Napoleon I. an, indem er die Artillerie in feste Batterien, Divisions- und Reserveartillerie gliederte. Er lehrte zuerst ihre taktische Verwendung, besonders aber, dass die Massenwirkung der Artillerie (bis 100 Geschütze) und deren Einsetzen zur rechten Zeit am richtigen Orte die Schlachtentscheidung herbeiführen könne.
Abgesehen von der neuen Waffe, der reitenden Artillerie, die mit Kühnheit und Erfolg besonders von Preußen und Russen 1813–1815 gebraucht wurde, war die Artillerie aber für taktische Verwendung zu schwerfällig. Es begannen deshalb die Bestrebungen zur Erleichterung des Feldartilleriematerials (1842), die bis heute fortgesetzt wurden, denen aber zunächst der Umstand hinderlich war, dass man wegen der Wirkung neben der sechspfündigen die zwölfpfündige Kanone und neben deren Voll- die Hohlkugeln der Haubitzen (zehn- und siebenpfündige Granaten) nicht entbehren konnte. Um nun Beweglichkeit und Wirkung in Einklang zu bringen, bestrebte man sich, ein Einheitsgeschütz in der zwölfpfündigen Granatkanone zu schaffen. Als man jedoch mit der Einführung begann, war dies Geschütz schon durch den preußischen Hinterlader (C/59.61) überholt. Dieser zeigte sich auch den gezogenen Vorderladern (österreichisches System Lenk), die den im italienischen Kriege 1859 bewährten französischen (System La Hitte) nachgebildet waren, überlegen.
Obwohl dann nach dem deutsch-französischen Krieg alle Heere sich dem Hinterladesystem zuwendeten und man nach fortgesetzten Verbesserungen schließlich zur Schnellfeuerfeldkanone gelangt war, so machte sich auch für die Feldartillerie das Bedürfnis geltend, neben dem wirkungsvollsten Flachfeuer eine Ergänzung durch Steilfeuer leichter Haubitzen zu schaffen. Durch die Steigerung der Feuerwirkung wurde aber auch eine vermehrte Anwendung der Feldbefestigung bedingt, und man stellte der Feldartillerie nicht nur die Aufgabe, den Feind aus den Deckungsmitteln zu vertreiben, bzw. diese zu zerstören, sondern sie soll auch befähigt sein, beim Erscheinen vor permanenten Befestigungen mit diesen den ersten Kampf aufzunehmen. Dies führte nun zuletzt in allen Armeen zur Aufstellung einer schweren Artillerie des Feldheeres. Diese Veränderungen im Material, die von der Feld- auch auf die Fußartillerie übertragen wurden, mussten auch Einfluss auf Organisation, Fechtart der Artillerie, ihre Stellung in der Armeeeinteilung, in Friedens- und Kriegsgliederung haben.
Bibliographie
- »Archiv für die Offiziere der königlich preußischen Artillerie- und Ingenieurcorps« (Berl.)
- »Mitteilungen über Gegenstände des Artillerie- und Geniewesens« (Wien)
- »Revue d‘Artillerie« (Par.)
- »Zeitschrift für die schweizerische Artillerie« (Frauenfeld)
- Decker, v.: Versuch einer Geschichte des Geschützwesens (Berl. 1812)
- Dolleczek: Geschichte der österreichischen Artillerie (Wien 1887, 2 Bde.)
- Fronsperger: Vom Geschütz, Feuerwerk und Festungen (1557)
- Hohenlohe-Ingelfingen, Prinz Kraft zu: Über Feldartillerie (2. Aufl., Berl. 1887)
- Müller, H. v.: Die Entwicklung der Feldartillerie von 1855–1892 (Berl. 1893–94, 3 Bde.)
- Müller, H. v.: Die Entwicklung der deutschen Festungs- und Belagerungsartillerie von 1875–1895 (Berl. 1896)
- Müller, H.v.: Die Tätigkeit der deutschen Festungsartillerie im deutsch-französischen Kriege (Berl. 1898–1901, 4 Bde.)
- Scharnhorst, Gerhard Johann David von: Handbuch der Artillerie (Hannov. 1804–1814, 3 Bde.)
- Scheuerlein: Grundzüge der allgemeinen Artilleriewissenschaft (Berl. 1846)
- Schirrmann, v.: Versuch zu einem System der Artilleriewissenschaft (Berl. 1860)
- Timmerhans: Essai d‘un traité d‘artillerie (Brüssel 1839–46, 3 Bde.)
- Wiebe: Die Artillerietruppe des Festungskrieges (Berl. 1888)
- Wise, Terence: Artillery Equipment of the Napoleonic Wars
- Witte: Artillerielehre (Berl. 1873, 3 Bde.)
- Witte: Fortschritte und Veränderungen im Waffenwesen (2. Aufl., Berl. 1900, mit drei Nachträgen)
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909