Hauptmann

Hauptmann.

Hauptmann, der Vorgesetzte einer Anzahl Männer oder eines Bezirks (Amts-, Kreishauptmann); dann militärischer Offiziergrad (franz. capitaine) zwischen Subaltern- und Stabsoffizieren, meist Befehlshaber (Chef) einer Kompanie oder Batterie. Die Hauptleute zerfallen in zwei Gehaltsklassen, das Aufrücken erfolgt nach Patent. Der Kapitän-Leutnant der Marine hat Hauptmannsrang. Vgl. Offizier, Rittmeister und Stabskapitän. Über den Hauptmann der Landsknechte.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe