Reglement

Reglement (franz., spr. Reglmang), 1) Vorschrift, wie irgend etwas gehalten werden soll; 2) Vorschrift, wie sich ein Soldat in allen Verhältnissen benehmen soll. Eigentlich gehören schon die Kriegsartikel (s. d.) zu dem Reglement; dann das Dienstreglement, welches dem Soldaten und Offizier vorschreibt, wie er sich bei allen vorkommenden Fällen gegen seine Oberen, bei Meldungen, Rapporten, auf Wachen, Ronden, Patrouillen, in Festungen etc., zu benehmen hat; ferner Lazarett-, Service-, Verpflegungsreglements etc., endlich das Exerzierreglement, welches das Detail der Kriegsübungen vorschreibt. Jede Waffe hat dergleichen. Für die Infanterie teilt sich das Reglement in die Ausbildung des einzelnen Mannes, wo er die Wendungen, die Märsche, das Exerzieren mit dem Gewehr lernt; in die Pelotonschule, wo er diese Übungen mit Mehren bis zur Stärke eines Zuges (Pelotons) übt und zugleich Schwenkungen und Aufmärsche erlernt; in die Kompanieschule, wo dies bis zur Stärke einer Kompanie, und in die Bataillonsschule, wo dies bis zur Stärke eines Bataillons vorgenommen wird. Schon die Griechen und Römer kannten ähnliche Vorschriften. Kaiser Friedrich I. gab auf dem Zug nach Italien dergleichen, noch mehr Franz I. und Heinrich II. von Frankreich und Kaiser Karl V. Im 15. und 16. Jahrhundert hatte man schon eigentliche Dienstreglements. Der Prinz von Oranien gab im niederländischen Unabhängigkeitskrieg für die Niederländer das erste Exercitienreglement. Später war das französische ausgezeichnet, noch später das preußische von Friedrich II., nach welchem sich alle anderen modelten; auch das österreichische Josephs II. war zweckmäßig; beide wurden mit geringen Abänderungen beibehalten, und größtenteils aus ihnen wurde das französische von 1793 zusammengesetzt, welches neuerdings wesentlich verändert ist durch die Vereinfachung der Ausbildung des Mannes und Abschaffen der komplizierten Bewegungen. Ganz auf anderen Grundsätzen beruht das preußische von 1810, nach dem, so wie nach dem französischen, sich die meisten anderen Reglements anderer Armeen gestaltet haben. 1847 wurde das preußische von 1810 revidirt und verbessert. Originell ist noch das englische.

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Reglement (franz.), Dienstvorschrift, Geschäftsordnung, besonders im Heerwesen die Vorschriften für die Ausbildung und die dienstlichen Verrichtungen der Truppen. Dem Inhalt nach bezeichnet man die Reglements als Dienst-, Exerzier-, Straf-, Verpflegungs(-Ordnung)-Reglement etc. Reglementieren, reglementmäßig ordnen, einrichten. Im deutschen Heer wird Reglement jetzt meist durch Vorschrift oder Ordnung ersetzt, ist aber in Exerzierreglement etc. beibehalten. Über Dienstreglement s. d.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe