Besoldung der Armee

Besoldung der Armee, geht in dem meisten Armeen von den bei jeder Division angestellten Kriegskommissairs aus, welche nicht nur mit den Regimentern und Bataillonen, sondern auch mit dem Teil des Kriegsministeriums, von dem sie abhängen, und mit der Generalmilitärkasse, ihre Abrechnung halten. Der Sold der Offiziere und des Unterstabes wird gewöhnlich monatlich und voraus bezahlt, den Unteroffizieren und Gemeinen aber alle fünf oder alle zehn Tage. Der Feldwebel jeder Kompanie empfängt das dazu erforderliche Geld, für alle Personen, welche zu seiner Kompanie gehören, von dem Regimentsquartiermeister, oder dem dazu bestimmten Offizier oder Unteroffizier, Rechnungsführer genannt; dieser steht wieder, unter Aufsicht des Kommandeurs, unmittelbar mit dem Kriegskommissair in Verbindung.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe