Feuerwerker

Feuerwerker, zur Zeit des zünftigen Artilleriewesens die Artilleristen zur Bedienung des Wurfgeschützes (vgl. Büchsenmeister und Feldschützen), seit dem 18. Jahrhundert Charge im Unteroffizierstand der Artillerie. Die Feuerwerker der deutschen Armee gingen aus Unteroffizieren der Artillerie hervor und erhielten auf der Oberfeuerwerkerschule (s. d.) in Berlin, resp. in München ihre theoretische und praktische Ausbildung. Diese sollte den Feuerwerker befähigen, das Anfertigen von Munition, Kriegsfeuern etc. zu leiten, die Revision und Abnahme von Geschützen und Munitionsgegenständen auszuführen sowie als Lehrer an Militärschulen zu fungieren. Nach bestandener erster Berufsprüfung wurden die Unteroffiziere zu Feuerwerkern (Rang des Sergeanten), nach zweijähriger Dienstleistung bei einem Artilleriedepot, Besuch des oberen Lehrganges und Ablegen der zweiten Berufsprüfung zum Oberfeuerwerker (Rang des Feldwebels) befördert. Nach erfüllter Dienstpflicht fanden Feuerwerker Verwendung in der trigonometrischen und topographischen Abteilung des Generalstabs. Geeignete Oberfeuerwerker wurden zu Feuerwerksoffizieren (Feuerwerksleutnants, Oberleutnants und Hauptleute) befördert, die den Stäben der Artilleriebrigaden, Artilleriedepotdirektionen und den technischen Instituten zugeteilt waren. Sie bildeten, wie das Zeugoffizierkorps, ein in sich rangierendes Offizierkorps und trugen mit jenem dieselbe Uniform, nur mit einem F auf den Achselstücken. Die Feuerwerker der Marine, die auch auf der Oberfeuerwerkerschule ihre Ausbildung erhielten, waren Deckoffiziere zweiter Klasse, die Oberfeuerwerker Deckoffiziere erster Klasse. Österreich hatte Feuerwerker und Rechnungsfeuerwerker. Vgl. Feuerwerkslaboratorium. Feuerwerker (Pyrotechniker) nennt man auch die Verfertiger von Kunst- und Lustfeuern.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe