Bajonettangriff

Bajonettangriff.

Bajonettangriff (Bajonettattacke), der schweren Infanterie, mit aufgepflanztem Bajonett und gefälltem Gewehr, s. Chok.

§ 79. Vom Bajonett-Angriff

a) Im Allgemeinen.

Von dem Bajonettangriff kann sich die geschlossene Infanterie die entscheidendste Wirkung versprechen. Um indes diese hervorzubringen, muss dieser Angriff häufig geübt werden, damit er mit Ordnung und Regelmäßigkeit ausgeführt werde. Er kann in der Linie oder in Kolonne geschehen, welche letztere Art in der Regel immer in aus der Mitte abmarschierter geschlossener Kolonne geschieht, welche auch deshalb Angriffskolonne heißt.

§ 80.

b) In der Linie.

Wenn das Bataillon auf hundert Schritt vor dem Feinde angekommen ist, oder wenn eine Anhöhe zu ersteigen wäre, schon früher beim Anfange der Abdachung, kommandiert der Kommandeur: „Bataillon! – zur Attaque – an die Seit’s Gewehr! –“ worauf das Bataillon in eine etwas schneller Marschkadenz fällt, die durch einzelne Schläge der Tambours oder Stöße der Hornisten markiert werden muss. Auf dreißig Schritt vom Feinde kommandiert der Kommandeur: „Fällt’s – Gewehr! –“ und wenn das Bataillon bis auf zwanzig Schritt herangekommen ist, gibt er den Spielleuten den Befehl, Alarm zu schlagen und zu blasen, worauf sich die Leute so geschlossen als möglich mit einem lebhaften Geschrei auf den Feind stürzen. Sobald das Bataillon halten soll, lässt der Kommandeur das Trommeln oder Blasen aufhören, und gibt dann sogleich das Kommando: „Bataillon! – Halt! –“ Alles steht und macht Fertig. Der Kommandeur lässt nun entweder im Ganzen feuern, oder kommandiert: „Mit Rottenchargiert!“

Hält es der Kommandeur für zweckmäßig, vor dem Bajonettangriff ein Bataillonsfeuer zu geben, welches in der Regel erst in einer Entfernung von fünfzig Schritt vom Feind gegeben werden muss, so kommandiert er: „Bataillon! – Halt! –“ worauf die Leute das Gewehr schultern, „Mit Bataillons – chargiert! – Bataillon! – Fertig! – t’an! – Feuer! – Fällt’s – Gewehr! – Marsch! –“ Das Übrige wie vorhin. Wenn das Bataillon Halt gemacht hat, laden sogleich die Leute und machen fertig. Nachher wird im Ganzen Hahn in Ruh’ gesetzt und geschultert.

§ 81.

c) In der Kolonne.

Das Verfahren ist hier im Allgemeinen dasselbe, wie im § 80. bei der ersten Art des Bajonettangriffs vorgeschrieben ist.

Auf das Kommando: „Fällt’s – Gewehr!“ fällen jedoch nur die beiden neben einander marschierenden Tete-Züge, alle übrigen behalten das Gewehr an der Seite. Bei dem Angriff selbst müssen die Leute in ihren Zügen dicht aneinander geschlossen bleiben. Nach gemachter Attaque kann die Kolonne entweder geschlossen stehen bleiben, in welchem Falle die Tete-Züge nach dem Befehl des Kommandeurs mit Pelotons oder Rotten chargieren, oder die Kolonne kann sogleich die Linie formieren. Dies geschieht auf die Kommandos:

1) „Bataillon! – Auf die Mitte Linie formiert!“

2) „Aus der Mitte rechts und links – um!“

3) Marsch! (oder im Trabe – Marsch!)

Feuert die Tete, so müssen die in Linie ankommenden Züge sogleich dasselbe Feuer anfangen, und treten deshalb die Führer auf die Linie nicht vor, weshalb das vierte Kommando (Fest!) nicht braucht gegeben zu werden.

§ 82.

d) Verhalten bei einem feindlichen Bajonettangriff.

Ein mit dem Bajonett angreifender Feind muss im offenen Felde, und wenn man nicht durch Terrain oder andere Hindernisse hinlänglich gedeckt ist und dessen Nichterfolg voraussehen kann, nicht stehenden Fußes erwartet, sondern demselben nach einer gegebenen Salve gleichfalls mit einem Bajonettangriff entgegen gegangen werden.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 73 bis 76.

Glossar militärischer Begriffe