Kaiserliche

Kaiserliche.

Kaiserliche (Kayserliche), die zur persönlichen Verfügung eines Kaisers stehenden Militärpersonen, Institutionen und Einrichtungen, insbesondere die „Kaiserliche Armee“, die Kaiserliche Reichs Executions Armée, die „Kaiserlichen Städte“ etc. des römisch-deutschen Kaisers, Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation bis 1803, bzw. den österreichischen Kaiser ab 1804; seltener in Bezug auf die römischen Kaiser, den französischen Kaiser Napoleon I. Bonaparte oder den russischen Zaren angewendet.

Glossar militärischer Begriffe