Bataillon

Bataillon, 15 mm Zinnfiguren Minifigs.

Bataillon, eine Abteilung bei der Infanterie, seltener bei der Kavallerie und Artillerie. Ein Bataillon Infanterie besteht gewöhnlich aus 4 oder 5 Kompanien, und 600, 800 bis 1000 Mann; bei einer geringeren Stärke würde ein Bataillon zu sehr an Selbstständigkeit im Gefecht verlieren, bei einer größeren aber die Übersicht und das Kommando des Befehlshabers erschwert werden. Zwei, drei bis höchstens vier Bataillone bilden ein Regiment. Das abgebildete bayerische Infanteriebataillon der Gefechtssimulation Empire III besteht aus 4 Füsilier-Kompanien, 1 Grenadier- und 1 Schützen-Kompanie.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Bataillon (franz., spr. ≈tajóng, ≈taljón), aus meist vier Kompanien bestehender Verband der Infanterie, Fußartillerie, Pioniere und des Trains, unter dem Befehl eines Stabsoffiziers (Major).

Mehrere Bataillone bilden ein Regiment. Die Bezeichnung Bataillon stammt aus dem 17. Jahrhundert und bedeutet dasselbe wie der Gewalt- oder Gevierthaufen der vorangehenden Zeit, einen Hauptgefechtskörper der Infanterie. Die Bataillone führten im 17. und 18. Jahrhundert das Gefecht als geschlossene Truppenverbände in der Linienformation zu drei Gliedern (s. Lineartaktik). In den Revolutionskriegen wurden geschlossene Bataillone in Kolonne oft zum Herbeiführen der Entscheidung nach vorangegangenem Schützengefecht eingesetzt. Mit der Zunahme des zerstreuten Gefechts seit Anfang des 19. Jahrhunderts findet vor Eintritt in das Gefecht eine Zerlegung des Bataillons in Kompanien als Gefechtseinheiten statt, die unter der Leitung des Bataillonskommandeurs in einheitlicher Weise eine bestimmte Gefechtsausgabe zu lösen haben.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

§ 1. Von der Stellung eines Bataillons

Ein jedes Bataillon bildet, wenn dasselbe auch mit noch so vielen anderen vereinigt ist, stets ein in sich geschlossenes Ganzes. Der Vereinigungspunkt dieses Ganzen ist, wenn ein Bataillon in Linie steht, immer dessen Mitte, nach welcher hin bei entstandenen Lücken geschlossen werden muss. Jede der zu einem Bataillon gehörenden Kompanien bildet einen geschlossenen Teil desselben, und bleibt im Allgemeinen, auch wenn das Bataillon formiert ist, die Einteilung derselben in Unterabteilungen, wie es bei der Kompanie bereits festgestellt ist.

§ 2. Einteilung des Bataillons

Jedes Bataillon besteht aus vier Kompanien, die nach ihrer Nummer vom rechten nach dem linken Flügel stehen, und immer nach dieser Nummer benannt werden. Die Züge eines Bataillons werden durch das ganze Bataillon vom rechten nach dem linke Flügel zu nummeriert und immer nach dieser Nummer benannt. Die übrigen Abteilungen behalten aber die Nummer, welche sie in der Kompanie führen. In der Mitte des Bataillons kommen die drei Fahnenrotten zu stehen. Die Züge, die rechts der Fahne stehen, werden das erste halbe Bataillon oder der rechte Flügel des Bataillons; die Züge, die links der Fahne stehen, das zweite halbe Bataillon oder der linke Flügel des Bataillons benannt.

§ 3. Einteilung der Offiziere

Die Einteilung der Offiziere bleibt, wie solche bei der Kompanie bestimmt worden ist, nur tritt, wenn das Bataillon in Linie steht, der schließende Offizier des letzten linken Flügelzuges vom Bataillon, als schließender Offizier auf den linken Flügel des Bataillons, und der linke Führer dieses Zuges tritt hinter ihn ins zweite Glied.

Der Kommandeur des Bataillons befindet sich hinter der Mitte desselben, der Adjutant hinter den Fahnen, um beim Marsche dem Fahnenträger die Punkte anzuweisen, worauf er zumarschieren muss.

§ 4. Einteilung der Spielleute

Die Spielleute des ganzen Bataillons stehen, sind es nicht mehr als fünf Mann, in einem Glied hinter der Mitte des ersten Zuges des zweiten halben Bataillons, vier Schritte hinter den schließenden Unteroffizier. Die Musik steht zwei Schritte hinter den Spielleuten.

Quelle: Röver, Hauptmann: Bataillons-Exercir-Reglement für die Braunschweigische Bürgergarde. (Braunschw. 1831), S. 71 und 72.

Glossar militärischer Begriffe