Bistum Hildesheim
Hildesheim, ehemaliges deutsches Fürstentum, jetzt ein Teil des preußischen Regierungsbezirks gleichen Namens, 1784 km² (32,4 mi²) groß, bis 1803 reichsunmittelbares Bistum, zerfiel in das kleine und große Stift. Der Bischof war Suffragan von Mainz, deutscher Reichsfürst und hatte auf dem Reichstag seinen Sitz zwischen den Bischöfen von Augsburg und Paderborn. Das Wappen des Hochstifts war ein von Gold und Rot die Länge herab geteilter Schild. Das Bistum, von Karl d. Gr. ursprünglich in Elze (Aulica) gegründet, wurde bereits 822 nach Hildesheim verlegt und blühte besonders unter dem gelehrten und kunstliebenden Bischof Bernward (s. d., 993–1022), während es unter Bischof Hermann (1162–1170) von Heinrich dem Löwen und unter Adelog (1171–90) von dem Erzbischof von Köln sowie 1189 von König Heinrich verwüstet wurde. Unter Hartbert (1190–1215) verlor das Stift 1206 nach langem Streit das Kloster Gandersheim, das, am Anfang des 11. Jahrhunderts erworben, fortan unmittelbar dem Papst unterstand, aber zur Reichsunmittelbarkeit gelangte es unter Konrad II. (1221–46.) Die staatliche Unabhängigkeit des Bistums wuchs, seitdem die Bischöfe aus reichsfürstlichen Familien, meist der welfischen und sachsen-lauenburgischen, hervorgingen, aber in den fortwährenden Fehden, wodurch die Bischöfe nach Mehrung ihres weltlichen Besitzes strebten, erlangte die der Hanse zugehörige Stadt Hildesheim allmählich volle Selbständigkeit. Eine doppelte Besetzung des bischöflichen Stuhles 1331 verursachte lebhafte Kämpfe, aus denen Heinrich von Braunschweig, vom Kapitel gewählt, gegenüber dem päpstlichen Erich von Schaumburg 1344 als Sieger hervorging.
Unter Johann IV. (seit 1504), Herzog von Sachsen-Lauenburg, bracht die sogen. Hildesheimer Stiftsfehde aus, da der Bischof durch Einlösung von Pfandschaften die Herren v. Saldern zum Kampf reizte. Sie wurden mit ihren Verbündeten, den Herzogen Heinrich und Wilhelm von Braunschweig-Wolfenbüttel und Erich von Kalenberg, allerdings von den Bischöflichen mit Hilfe des Koadjutors Franz, Herzog von Sachsen-Lauenburg, und der Grafen von Schaumburg und Lippe, Diepholz und Hoya 28. Juni 1519 bei Soltau geschlagen, aber da sich Johann dem nun erfolgenden kaiserlichen Schiedsspruch nicht fügte, verfiel er 1521 der Reichsacht, deren Vollziehung dem König Christian von Dänemark und den Herzogen von Braunschweig übertragen ward. Nachdem letztere fast das ganze Stiftsgebiet erobert hatten, traten endlich das Kapitel und der Rat von Hildesheim 1523 im Vertrag von Quedlinburg den Herzogen ihre Eroberungen ab, und dem Stift verblieben von seinen sieben Grafschaften und 21 Schlössern nur Peine, Steuerwald und Marienburg. Nach vergeblichen Verhandlungen des Bischofs Burchard von Oberg wegen der Restitution des Stiftes und nach langen Streitigkeiten seines Nachfolgers Ernst II. (1573–1612), eines bayerischen Prinzen, erlangte endlich Ferdinand (1612–50), Prinz von Bayern und Erzbischof von Mainz, die Restitution des Stiftes und nahm durch seine Bevollmächtigung mit Hilfe Tillys 1629 und 1630 die meisten Gebiete wieder für das Stift in Besitz; 1643 gab Braunschweig nach und behielt bloß die Ämter Koldingen, Westerhof und Lutter am Barenberge als Stiftslehen. Dem Bischof Jobst Edmund wurde in Joseph Klemens, Herzog von Bayern, 1694 ein Koadjutor bestellt, der, nach des ersteren Tode (1702) zum Bischof gewählt, infolge der über ihn verhängten Reichsacht erst 1714 den bischöflichen Stuhl bestieg. 1723 folgte Klemens August, Herzog von Bayern und Erzbischof von Köln, diesem nach zweijähriger Vakanz 1763 Friedrich Wilhelm von Westfalen, dessen Verordnungen ein Jahrhundert lang die Basis des Provinzialrechts und der Provinzialverfassung bildeten, und letzterem 1789 Franz Egon, Freiherr von Fürstenberg (gest. 1825). Nachdem das Stift durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 an Preußen gefallen war, legte der Bischof die Regierung gegen eine Pension von 50.000 Talern nieder. 1806 kam Hildesheim an Frankreich, wurde 1807 mit dem Königreich Westphalen vereinigt, 1813 aber von Hannover in Besitz genommen, dem es auch nach der Wiener Schlussakte von 1815 verblieb, und mit dem es 1866 in Preußen fiel. Vgl. Literatur Hildesheim.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909