König

Alte Königskrone (Helmkrone).
Moderne Königskrone.

König (altdeutsch chunig, kuning, angelsächsisch cyning, cyng, engl. king, v. got. chuni, »Geschlecht«; griech. Basileus, lat. Rex, franz. Roi, ital. Re, span. Rey, tschech. Král, poln. Król, russ. Korólj, ungar. Király, letztere Ausdrücke v. lat. Carolus, d. h. Karl d. Gr.), in ältester Zeit Titel des Stammesoberhauptes bei den meisten Völkern. Die königliche Macht war damals unbeschränkt und umfasste das Amt des obersten Priesters, Richters und Feldherrn. Ursprünglich beschränkte sich die Herrschaft des Königs auf einen Stamm, ein Volk, und in diesem Sinne werden auch die Beherrscher von Völkerstämmen in Asien und Afrika Könige genannt. In Europa führen jetzt den Königstitel die Beherrscher größerer, unabhängiger Monarchien. Im Mittelalter übte der deutsche Kaiser, später der Papst das Recht aus, Könige zu ernennen, wie denn namentlich die Herzöge von Böhmen und Polen diesen Titel erhielten. Erst Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg und Herzog von Preußen, machte sich aus eigener Machtvollkommenheit 18. Januar 1701 zum König von Preußen. Napoleon I., der in allem das von Karl d. Gr. gestiftet römische Reich nachzuahmen suchte, hat neue Königreiche geschaffen. So entstand 1801 ein Königreich Etrurien aus dem vormaligen Großherzogtum Toskana; 1805 machte Napoleon I. sich selbst zum König von Italien und 1806 seine Brüder Joseph und Ludwig zu Königen von Neapel und Holland. In demselben Jahr entstanden die Königreiche Bayern und Württemberg und im folgenden die Königreiche Sachsen und Westfalen. Nach Napoleon I. Sturz entstanden das Königreich der Niederlande und das Königreich Hannover; and die Stelle des Königreichs Italien traten, unter österreichischer Oberherrschaft, das Lombardisch-Venezianische Königreich, das 1866 mit Italien vereinigt wurde, und das Königreich Illyrien, das aus den illyrischen Provinzen gebildet wurde.

In neuerer Zeit entstanden die Königreiche Belgien, Griechenland und Italien; neuerdings haben die Fürsten von Rumänien (14./26. März 1881) und von Serbien (6. März 1882) den Königstitel angenommen. So führen nun in Europa diesen Titel die Monarchen von folgenden Staaten: der Kaiser von Österreich als Titularkönig von Jerusalem, ferner als wirklicher (apostolischer) König von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien (Wolynien) und Illyrien; der Kaiser von Russland als König von Moskau, Kasan, Astrachan, Polen, Sibirien und des Taurischen Chersones; der König von Portugal, zugleich als König von Algarve, diesseit und jenseit des Meeres von Afrika; der König von Spanien mit dem Titel eines Königs von Kastilien, Leon, Aragonien, beider Sizilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Cordoba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Kanarischen Inseln, des westlichen und östlichen Indien, der Inseln und des festen Landes jenseit des Weltmeers; der König der Niederlande; der König von Italien; der König von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg; der König (die Königin) von England mit dem Titel König (Königin) des Vereinigten Königreichs Großbritannien (England und Schottland) und Irland und seiner Kolonien und Dependenzen in Europa, Asien, Afrika, Amerika und Australien, Kaiser (Kaiserin) von Indien; der König von Dänemark mit dem Beititel eines Königs der Wenden und Goten; der König von Schweden und Norwegen mit demselben Nebentitel; der König von Griechenland (König der Hellenen); der König der Belgier; der König von Rumänien und der König von Serbien.

Die Könige führen den Titel »Majestät« und haben zeremonielle Vorrechte, die königlichen Ehren (honores regii, honneurs royaux), so insbes. das Recht, eine Königskrone im Wappen zu führen. Seit der Aufhebung des Wahlkönigtums in Deutschland und Polen ist die Würde des Königs überall erblich. Früher wurden die Könige bei ihrer Thronbesteigung gesalbt, jetzt ist an die Stelle dieser Weihe eine feierliche Krönung (s. d.) getreten oder jede äußere Zeremonie weggefallen.

König heißt auch die Hauptfigur im Schachspiel, ein Bild der Spielkarten etc.

Bibliographie

  • Dahn: Die Könige der Germanen (Würzb. u. Leipz. 1861–1902, 9 Bde.)
  • Köpke, R.: Die Anfänge des Königtums bei den Goten (Berl. 1859)
  • Schulze, H.: Hausverfassung und Hausgesetze des preußischen Königshauses (Jena 1883)
  • Sybel, v.: Die Entstehung des deutschen Königtums (2. Aufl., Frankf. 1881)
  • Wittmann: Das altgermanische Königtum (Münch. 1854)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe