Retraite

Retraite der Tirailleure.

Retraite, ein Signal der leichten Infanterie, bedeutet den Rückzug ohne Aufenthalt. Auf dieses Signal hört das Feuer der Tirailleurs augenblicklich auf; die ganze Linie geht im lebhaften Schritt, bis außerhalb der wirksamen Schussweite des Feindes aber im Trab (Laufschritt), zurück, bis für sie das Signal „Halt!“, oder ein anderes erfolgt; die Leute haben das Gewehr über. Wird das Signal »Retraite!« zweimal gegeben, so legen die Tirailleurs die ganze Strecke im Trab zurück. Soll sich eine Tirailleurlinie fechtend zurückziehen, so wird das Signal: »Langsam zurück!« gegeben.

Retraite.

Retraite (Retirieren), s. Rückzug; ferner Zapfenstreich.

Retraite, heißt ein in den Minengängen, wo sie eine Wendung machen, angelegter Platz zum Ausruhen und Ausweichen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Retraite (franz., spr. Reträtt), 1) Rückzug, Abzug; 2) ein Feldstück der Trompeter, durch welches die Reiter abends angewiesen werden, sich in die Quartiere oder Lagerstellen zu begeben; Retraite blasen oder schlagen, zum Rückzug aus dem Gefecht blasen oder trommeln, den Zapfenstreich schlagen; Retraiteschuss, ein Kanonenschuss, welcher abends den Soldaten andeutet, sich in das Lager oder in den Festungen nach ihren Kasernen oder Quartieren zu begeben. Retraiteordnung (Rückzugsordnung), die Ordnung, welche eine Kriegsflotte beim Rückzug beobachtet. 3) Zurückziehen von Geschäften; 4) Abgeschiedenheit; 5) Ruhesitz; 6) Zufluchtsort, Zuflucht; 7) Jahrgehalt für dienstunfähige Krieger; 8) soviel wie Abtritt.

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Glossar militärischer Begriffe