Schlachtflotte

Schlachtflotte, in der deutschen Marine seit März 1907 amtlich Hochseeflotte genannt, die zur Verteidigung der deutschen Seeinteressen bestimmten Schiffsverbände; man unterscheidet die Hochseeflotte, unter dem Befehl eines Admirals oder Großadmirals, bestehend aus (1907) einem Flottenflaggschiff (Linienschiff), dem ersten Geschwader mit 7, dem zweiten mit 8 Linienschiffen; ferner als Aufklärungsschiffe 3 große und 6 kleine Kreuzer sowie 2 kleine Kreuzer als Tender; außerdem 4 Torpedobootsdivisionen mit 22 großen Hochseetorpedobooten. Eine Reserveflotte ist in der Bildung begriffen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe