Wachen

Wachen.

Wachen, in der Garnison, werden entweder zu militärischen oder polizeilichen Zwecken gegeben, oder sie dienen einer Person als militärische Ehrenbezeugung. Der jedesmalige Zweck bestimmt die Stärke und das Verhalten der einzelnen Wachen und Posten, worüber sich die betreffenden Befehlshaber entweder aus den schon vorhandenen Wacht-Instruktionen zu belehren, oder aber die diesbezüglichen Verhaltensbefehle von dem Kommandanten des Ortes oder du jour Offizier zu erhalten haben. Offiziere sollen nur dann auf die Wache ziehen, wenn deren Stärke, Zweck oder Wichtigkeit es nötig macht.

Eine Wache von 9 Mann und darunter rangiert in einem Glied; von 10 Mann und darüber in 2 Gliedern; nur bei 24 Rotten werden 2 Züge formiert; 3 Glieder werden nur dann formier, wenn die Wache 100 Mann und darüber stark ist. Der Offizier der Wache steht auf ihrem rechten Flügel; der älteste Unteroffizier tritt auf den rechten Flügel des zweiten Zuges, wenn ein solcher formiert wird; der zweite Unteroffizier tritt hinter den Offizier ein; der dritte wird auf den linken Flügel der Wache gestellt. Die Tambours oder Hornisten stehen in der Frontlinie, einen Schritt rechts neben dem Offizier; rechts von diesem steht der Posten vor dem Gewehr, sobald die Wache heraustritt. Beim Präsentieren des Gewehr greift der recht Flügelmann der Wache vor. Die Gewehre stehen bei gutem Wetter jederzeit an die Gewehrmicken angelegt; die Gefreiten stehen bei jeder Wache mit im Glied, gewöhnlich auf dem linken Flügel.

Der Offizier ist in jeder Art für seine Mannschaft verantwortlich, und muss darauf sehen, dass die Leute immer reichlich vorschriftsmäßig angezogen sind, und die Wache sich in jedem Augenblick im Stande befindet, ins Gewehr treten zu können. Mit Tagesanbruch lässt der Offizier seine Wache ins Gewehr gehen, und sieht nach, ob alles reinlich und in Ordnung ist. Dass der Wachthabende seinen Posten nie verlassen und sich so wenig wie einer der Leute, irgend einer Bequemlichkeit überlassen darf, versteht sich von selbst; die Mannschaften der Wache dürfen nur in außerordentlichen Fällen beurlaubt werden.

Sobald die Wachen aufgezogen sind, schicken sie sämtlich eine schriftlichen, vom Befehlshaber unterschriebenen Rapport, nebst dem Postenzettel, an die Hauptwache: diese schickt den Haupt-Rapport an den Kommandanten, Major du jour, Kommandeur des Regiments, und an die sonst bestimmten Personen; zum Überbringen wird von Offizierwachen 1 Unteroffizier bestimmt. Dasselbe geschieht abends um 7 Uhr, und morgens um 8 Uhr; zu dem Ende müssen des Abends, und des Morgens mit Tagesanbruch, alle Nebenwachen ebenfalls an die Hauptwache rapportieren; dies geschieht jedoch nur mündlich, wenn nichts Neues vorgefallen ist; schriftlich aber, wenn Arretierungen, Unglücksfälle oder dergleichen sich ereignet haben, oder wenn besondere Befehle durch den Kommandanten, Major du jour, an die Wache gegeben sind. Wenn wachthabende Soldaten arretiert werden, müssen sie nach der Hauptwache geschickt, von dort aber sogleich an den Kommandanten, Major du jour und Kommandeur der Truppenabteilung, von welcher der Arretierte ist, gemeldet werden. Dasselbe wird von den Arrestanten-Wachen beobachtet, wenn ihnen Arrestanten zugeschickt, oder dergleichen auf Befehl entlassen werden.

Einpassierende Kommandos oder andere bewaffnete, fremde, Mannschaft, werden von den Torwachen mit einem Gefreiten an den Kommandanten geschickt; das Examinieren an den Torwachen geschieht aber nur auf besondere Befehle, in Festungen usw.

Um 9 Uhr abends wird Zapfenstreich geschlagen; ein Gefreiter und zwei Mann begleiten die zwei- bis dreihundert Schritt links und rechts von der Wache schlagenden Tambours. Wenn diese Mannschaft nach der Wache zurückkehrt, so ruft die Schildwache vor dem Gewehr „Heraus!“, und die Tambours schlagen zum Gebet. Sodann kommandiert der Offizier: „Gewehr ab! – Zum Gebet die Tschakos ab!“ – (Dies geht alle anwesenden Militärpersonen an). Nach Vollendung des stillen Gebets kommandiert der Offizier: „Tschakos aus! – Gewehr auf!“ – Hierauf schlagen die Tambours das sogenannte Abschlagen, und die Wache tritt weg, oder lässt ihre Posten ablösen, wenn die Zeit dazu eintrifft.

Die Reveille wird allemal bei Tagesanbruch geschlagen; alle Wachen richten sich hierbei nach der Hauptwache. Hierauf wird mit dem Gebet wie des Abends beim Zapfenstreich verfahren. Die Schildwache vor dem Gewehr avertiert jedes Mal den Tambour, wenn es Zeit ist Zapfenstreich oder Reveille zu schlagen. Feuerlärm lässt eine Wache nur schlagen, nachdem sie einen Unteroffizier oder Gefreiten nach dem betreffenden Ort, wenn er in der Nähe ist, geschickt, und dadurch erfahren hat, dass Gefahr vorhanden sei. Hört sie aber von einer anderen Wache Feuerlärm schlagen, so schlägt sie ebenfalls. Alle Wachen treten dabei unter Gewehr, und schließen die Tore, bis das Feuer gelöscht ist.

In der Nacht werden alle 2 Stunden, auch alle Stunden, Patrouillen von 2 Mann von einer Wache zur anderen geschickt, um die einzelnen Posten in der vom Offizier vorgezeichneten Art zu revidieren. Patrouillen in die Wirtshäuser werden außerdem nach der jeder Wache erteilten Instruktion abgeschickt, welche letztere in Kriegszeiten noch mehrere andere, den Umständen nach gegebene, Vorschriften enthält.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe