Tambour

Tambour.

Tambour, der Trommelschläger bei der Infanterie, Artillerie und den Pionieren; in der preußischen Armee sind deren drei bei jeder Infanteriekompanie, bei den Füsilieren aber nur einer, anstatt der beiden anderen zwei Hornisten.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Tambour (franz., spr. ≈bur, vom pers. Tambur, s. d.), bei der Infanterie der Trommler, Trommelschläger, gehört zu den Spielleuten. »Tambour battant«, mit schlagendem Trommler (vgl. Sturm); im Befestigungswesen früher ein kleiner, oben offener, verteidigungsfähiger Raum aus Mauern oder Palisaden zur Flankierung von Befestigungen, Brücken, Toren etc.

In der Baukunst bezeichnet Tambour einen zylindrischen oder vielseitig-prismatischen Unterbau einer Kuppel, der in der Regel zur Einführung von Licht benutzt wird; bei Krempelmaschinen die mittlere Trommel.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Tambour von Palisaden.
Tambour von Palisaden
Tambour im Profil.
Tambour im Profil

Tambour, ein Werk von Palisaden, welches man errichtet, um eine Schanze hinten, d. h. in der Kehle, zu schließen, oder um den Eingang eines Dorfes, oder einer auf kurze Zeit befestigten Stadt, zu verteidigen; Fig. 28. Die Palisaden sind zu dieser Absicht 12 Fuß lang, 10 bis 12 Zoll dick; sie werden hart an einander, 3 bis 4 Fuß in die Erde gesetzt, nachdem vorher zwischen zwei und zwei Palisaden ein Schießloch in der Höhe von 6 Fuß von der Erde eingeschnitten ist. In Fig. 3 sieht man in a e einen solchen Tambour im Profil, und in b b sieht man denselben von vorn; die Schießlöcher sind inwendig 8 und auswendig 4 Zoll groß; bei e ist eine Bank, damit man bequem durch die Schießlöcher feuern kann. Wo möglich umgibt man den Tambour auch noch mit einem Graben.

Tambours e‘, e‘, in Waffenplätzen, und d‘ im Ravelin n p o.
Tambours e‘, e‘, in Waffenplätzen, und d‘ im Ravelin n p o

Man bedient sich der Tambours auch in den Festungen, wo sie zu den retirierten Werken derselben gerechnet werden können, und bringt sie in den aus- oder eingehenden Waffenplätzen, Fig. 86 e‘, e‘, Fig. 83 p, oder im Innern eines anderen Werkes, Fig. 86 d‘, in dem Ravelin n p o an. Bei den Festungen werden sie auch oft aufgemauert; auch versieht man sie hier mit einem Schutzdach gegen Steine und Granaten.

Tambour, p, im eingehenden Waffenplatz.
Tambour p im eingehenden Waffenplatz.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe