Gewehr

Gewehr.

Gewehr, begreift im Allgemeinen alle Waffen, welche zur aktiven Verteidigung, und daher auch zum Angriff dienen; denn ein Kürass z. B. wird nicht zum Gewehr gerechnet; auch das Geschütz belegt man nicht mit dieser Benennung. Das Gewehr ist entweder Feuer- oder blankes Gewehr; zu dem ersteren gehört die Büchse, Flinte, der Karabiner, die Pistole, auch der Doppelhaken, die Wallmuskete (Musketon); zu den letzteren der Degen, Säbel, Pallasch, Hirschfänger, das Bajonett, die Lanze, das Kurzgewehr, die Partisane, Hellebarde. Das Gewehr des Infanteristen teilt man auch in Ober- und Untergewehr, nämlich Flinte und Säbel; Seitengewehre sind der Degen, Säbel, Pallasch und Hirschfänger.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Gewehr, allgemein jede Trutzwaffe (daher »Wehr und Waffen«), im engeren und gebräuchlicheren Sinne die Handfeuerwaffen mit langem Lauf. Das Gewehr ist die Waffe der Infanterie, der Karabiner die der Kavallerie. Letzteren führen auch Fußartillerie, Verkehrstruppen etc. In Österreich, Italien. etc. heißen diese Gewehre für Spezialtruppen Stutzen. Die von den Fußtruppen getragenen blanken Waffen heißen Seitengewehr. An ihre Stelle treten auch Faschinenmesser, Bajonette etc. Näheres s. Handfeuerwaffen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Waffen