Gefreite

Gefreiter.

Gefreite, Soldaten von der Rangklasse der Gemeinen, die, gut ausgebildet, als Stubenälteste, Korporalschaftsführer, Wachthabende sowie als Führer von Patrouillen und kleinen Kommandos verwendet werden, sind auch Vorgesetzte anderer Soldaten für die Zeit des besonderen Dienstes. Sie beziehen etwas höheren Sold und trugen im deutschen Kaiserreich als Rangabzeichen Adler- oder Wappenknöpfe am Kragen. Die Bezeichnung kommt schon vor dem Dreißigjährigen Krieg für Leute vor, die als besonders zuverlässig Schildwachen auszuführen und Arrestanten zu begleiten hatten und deshalb vom Schildwachstehen befreit waren. Die Obergefreiten der Fußartillerie tun Dienst als Geschützführer. Früher hießen die Obergefreiten der Artillerie: Bombardiere, auch Oberkanoniere.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Gefreiter, ist der erste Grad vom Gemeinen aufwärts. Der Gefreite steht im Allgemeinen, wenigstens sobald er als solcher auf Wache ist, nicht mehr Schildwache, sondern wird zum Aufführen der Posten, zu Meldungen, zu Führung kleiner Patrouillen und Ablösungen im Kriege, und zu sonstigen Diensten gebraucht, welche größtenteils denen eines Unteroffiziers nahe kommen, oder gleich sind. Auch werden aus den Gefreiten, bei entstandenem Abgang, die Unteroffiziere oder Vize-Unteroffiziere gewählt; sie haben gewöhnlich irgend eine Auszeichnung an ihrer Bekleidung vor dem Gemeinen, auch einen etwas höheren Sold.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe