Bank
Bank, ist eine Erhöhung hinter der Brustwehr, auf welche entweder Infanterie tritt, um über die Brustwehr hinweg zu feuern, Fig 13 f t, und dann heißt sie auch Bankett, oder sie ist für das Geschütz in der Schanze bestimmt, welches darauf steht, um über die Bank zu feuern. Fig. 17 zeigt eine solche Bank in a b f k von oben, und Fig. 16 in a b f e im Profil. Das Bankett läuft rings an der Brustwehr entlang; seine Breite beträgt für 2 Glieder 5 Fuß, für 1 Glied aber nur 3; es ist so hoch, dass die Höhe der Brustwehr 4 Fuß, höchsten 4½ Fuß bleibt; also ist bei einer Höhe der Brustwehr von 7 Fuß das Bankett 3 Fuß hoch, wenigstens 2½ Fuß. Ein jedes Bankett, das über 1½ Fuß hoch ist, bekommt einen Abhang oder Abdachung, deren Anlage zwei Mal so groß ist, wie die Höhe, damit man bequem hinaufgehen kann; ist das Bankett aber nicht über 1½ Fuß hoch, so ist die Anlage der Abdachung ½ der Höhe, ohne Rasen aber der ganzen Höhe gleich. Wenn man Faschinen genug hat, so ist es in geschlossenen Schanzen am besten, Faschinen für die Abdachung der Bank zu gebrauchen; dann macht man bei einer Bank, die über 1½ Fuß hoch ist, einen Auftritt von Faschinen, 1 Fuß breit, der als Treppe dient.
Eine Bank (Geschützbank) für eine Kanone ist eine viereckige Erhöhung hinter der Brustwehr, wie die Fig. 16 zeigt, mit einer Auffahrt, d a versehen. Sie muss so hoch sein, dass man mit den Kanonen über die Brustwehr weg schießen kann; dies richtet sich also nach der Höhe des Geschützes. Gewöhnlich steht das Feldgeschütz 3 bis 3½ Fuß hoch; die Bank ist aber bei einer 7 Fuß hohen Brustwehr 3½ bis 4 Fuß hoch, wenn Bettungen für das Geschütz da sind; sind keine Bettungen da, so dringt das Rad tiefer in die Erde. Die Tiefe der Bank, a b, beträgt bei einem 3pfünder 14 Fuß, bei einem 6-pfünder 15 und bei einem 12-pfünder 16 Fuß; bei dieser Tiefe würde aber das Geschütz durch den Rückstoß noch von der Bank laufen, wenn nicht 1 oder 2 Fuß hinter dem Schwanz eine Faschine durch Pfähle auf der Bank befestigt wäre, welchen den Schwanz aufhielte. Die Breite der Bank Fig. 17 a k, beträgt gewöhnlich nicht mehr als 12 Fuß; will man aber die Kanone ganz zur Seite richten können, so muss sie 16 Fuß betragen. Stehen mehrere Kanonen nebeneinander, so muss man für jede 16 Fuß, und nur im Notfall 12 Fuß Breite rechnen. Die Auffahrt, d e, ist zwei Mal so lang wie die Höhe der Bank, und in e g 8 Fuß breit. Zur Seite bekommt die Bank und die Auffahrt eine kleine Böschung, deren Anlage bei der Bank 1½ bis 2 Fuß beträgt; bei der Auffahrt d e beträgt sie in e 1½ bis 2 Fuß, und in d aber ist sie = 0.
In Festungen legt man Bänke für die Kanonen in allen ausspringenden Winkeln des bedeckten Weges und derjenigen Werke an, welche Geschütz fassen können, um das vorliegende Terrain frei auf allen Seiten zu bestreichen; dann gibt man ihnen gewöhnlich 21 Fuß Breite und 24 Fuß Tiefe. Nach Eröffnung der Tranchéen feuert man jedoch nicht mehr über Bank, weil dann die Wirkung des feindlichen Feuers zu mörderisch sein würde.
Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)