Landwehr

Landwehr, 1:76 Figuren Airfix.

Landwehr, bildet einen Teil der bewaffneten Mannschaft im Preußischen Staate, tritt indessen nur bei einem ausbrechenden Kriege, und bei den jährlichen Übungen zusammen. Sie besteht aus dem ersten und zweiten Aufgebot; zu dem ersten gehören alle streitbaren Männer, welche nicht im stehenden Heer dienen, bis zum 30sten Jahre, zu dem letzteren die Männer bis zum 40sten Jahre. Alle Soldaten des stehenden Heeres, welche nach ihrem Ausscheiden noch 3 Jahre in der Kriegsreserve gestanden haben, treten sodann, nach Verhältnis ihres Alters, in das erste oder zweite Aufgebot der Landwehr über. – Die Landwehr bezweckt die Unterstützung des stehenden Heeres, und dient also, gleich diesem, im Kriege sowohl im In- als Ausland. – Sie besteht sowohl aus Infanterie, als aus Kavallerie und Artillerie, und ist durchgängig ganz wie das stehende Heer geübt und bewaffnet. Während des Friedens besteht von jedem Bataillon, jeder Eskadron, auch bei den Artilleriebrigaden, ein Stamm oder Kadre der Landwehr, aus einigen Offizieren, Unteroffizieren und Gemeinen, welche besoldet werden.

Figuren der Landwehr

Die abgebildeten 1:76 Figuren von Airfix sind als schlesische Landwehr der Deutschen Befreiungskriege bemalt, und auf einen 76 × 76 mm großen »Brigade Stand« des Spielsystems Volley & Bayonet montiert.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Landwehr, ursprünglich allgemeine Bewaffnung zum Schutz des Landes. Die Landwehr wurde durch die Einführung stehender Heere zunächst unnötig, selbst bei blutigen Kriegen. Erst die auf völlige Vernichtung des Gegners zielende Napoleonische Kriegführung verlangte die Mobilmachung aller verfügbaren Kräfte, wodurch neben der allgemeinen Wehrpflicht die Landwehr neu erstand. Österreich verwendete sie 1805 und 1809; Preußen (Scharnhorst) 1813 (149 Bataillone, 143 Eskadrons). Nach der Landwehrordnung von 1815 war das erste Aufgebot, die Leute vom 26. bis 32. Lebensjahr (116 Bataillone, 34 Kavallerieregimenter) zur Verwendung im Felde, das zweite Aufgebot (32. bis 40. Jahr, ebensostark) zur Besatzung der Festungen bestimmt. Von Gründung des Norddeutschen Bundes bis 11. Febr. 1888 existierte nur ein Aufgebot mit herabgesetzter Dienstzeit.

Anfang des 20. Jahrhunderts dauert das erste Aufgebot 5 (Kavallerie, reitende Artillerie, Freiwillige der Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie und des Trains 3) Jahre, meist vom 27. bis 32. Lebensjahr, das zweite bis zum 39. Lebensjahr, jedoch für die vor dem 20. Lebensjahr Eingetretenen nur bis zur Vollendung der 19jährigen Dienstpflicht. Das erste Aufgebot kann vor vollendetem 32. Jahr zweimal (Schifffahrttreibende nicht im Sommer) zu Übungen (bis 14 Tage) einberufen werden, Kavallerie ist frei. Auf der Einteilung in Landwehrbezirke beruht das Ersatzwesen im Deutschen Reich. Die Landwehr der übrigen Mächte (Territorialarmee) ist dem deutschen Vorbild ähnlich.

Bibliographie

  • »Karte der Landwehrbezirkseinteilung des Deutschen Reiches« (amtlich, Berl. 1896)
  • »Deutsche Heer- und Wehrordnung«
  • »Deutsche Marineordnung«
  • Boguslawski, v.: Die Landwehr von 1813–1893 (Berl. 1893)
  • Bräuner: Geschichte der preußischen Landwehr (Berl. 1863)
  • Eder, J. (Hrsg.): Oesterreichische Landwehr 1809 (Wien 1810)
  • Keubke, Klaus-Ulrich: 1000 Uniformen (Köln 2008), S. 133–134

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe