Befestigung

Befestigung.

Befestigung, begreift sowohl alle Arbeiten, als auch die dadurch hervorgebrachte Eigenschaft eines Ortes, wodurch er zur dauernden Verteidigung einiger Wenigen, gegen die Mehrzahl der Angreifer geschickt gemacht wird. Sie beruht demnach hauptsächlich auf möglichster Sicherheit gegen die Wirkung feindlicher Waffen, auf Erschwerung des Zugangs sowohl über, als unter der Erde; auf Erleichterung und Vervielfältigung des Gebrauch der Verteidigungswaffen, und auf Begünstigung offensiver Bewegungen gegen die Angreifenden. Eine Hauptbedingung bei jeder Art von Befestigung ist übrigens, dass sich der Umfang der Werke überall der Beschaffenheit des Terrains anschmiegen muss, mit Benutzung aller Annäherungshindernisse und Vorteile, welche die Lage des befestigten Orts und des umliegenden Bodens darbieten.

Die Befestigung soll alle diese Zwecke entweder auf dauernde Zeit, oder nur für den augenblicklichen Gebrauch erreichen; im ersteren Falle bedient man sich zur Befestigung derjenigen Mittel, welche man im Allgemeinen unter Wällen, allerhand Festungswerken, bombenfesten Gewölben, und Minen begreifen kann; im letzteren Falle der Schanzen und Verschanzungen. Die erstere oder permanente Befestigung ist der Festungsbau, die letztere oder passagere ist die Feldbefestigung.

Alle Befestigung, welche aus zusammenhängenden Linien besteht, ist: 1) in Absicht auf ihre Anordnung, entweder regulär oder irregulär. 2) In Absicht auf die Figur ihrer Werke, entweder eine ununterbrochene, gewöhnlich kreisförmige Linie, oder die Befestigung in ein- und ausgehenden Winkeln (Tenaillen- oder Zangenbefestigung), oder in ausgehenden Winkeln, mit geraden Linien verbunden (Redans) oder in ein- und ausgehenden Winkeln vermittelst der Bollwerke und Kurtinen. 3) In Absicht auf die Lage der Linien gegeneinander, entweder die Befestigung mit rechtwinkliger Verteidigung, oder mit schräger Verteidigung. 4) In Absicht auf die Lage der Werke vor einander ist sie entweder eine streifende oder eine einbohrende Befestigung.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Befestigung, die Anlage von Verteidigungseinrichtungen und Bauten für den Truppengebrauch im Krieg. Man unterscheidet beständige (stehende, permanente) Befestigung (s. Festung), die (provisorische) Behelfsbefestigung und die (flüchtige, passagere) Feldbefestigung. Die Befestigungslehre, die für alle drei Zweige die besten Mittel für die Befestigungskunst (Fortifikation) angibt, umfasst auch den Lagerbau und den Bau und die Zerstörung von Verkehrswegen. Die beständige Befestigung wird unter Leitung von Ingenieuroffizieren mit Hilfe von Zivilingenieuren und -Arbeitern, die Behelfs- und flüchtige Befestigung durch Truppen (Pionier-, Genie-, Ingenieur-, Verkehrstruppen) ausgeführt.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe