Krieg

Krieg.

Krieg, der Zustand gewaltsamen Kampfes zwischen Staaten, Völkern oder Parteien eines Staates, ein bei zivilisierten Nationen besonders schwerwiegender Ausnahmezustand dadurch, dass die Tötung von Menschen im Krieg erlaubt und sogar geboten ist. Diese Härte und das momentan mit jedem Krieg verbundene Elend hat zu dem schweren kulturgeschichtlichen Irrtum geführt, den Krieg eben nach jenem Elend zu bewerten, anstatt ihn als einen genetischen Prozess in der jahrhundertelangen Entwicklung der Völker zu beurteilen (vgl. Friede). Große Kriege bezeichnen die bedeutenden Wendepunkte im Leben der Völker. Abgesehen vom Bürgerkrieg, dem Krieg zwischen den Parteien eines Staates, unterscheidet man Volks- und die früher häufigen Kabinettskriege, je nachdem ein Krieg für die Interessen eines ganzen Volkes oder der persönlichen Interessen eines Fürsten wegen geführt wird. Letztere sind seit Beginn des 20. Jahrhunderts wegen der tatsächlich beschränkten Fürstengewalt im modernen Kulturstaat und der durch die moderne Waffen- etc. Technik unabsehbaren Folgen des Krieges undenkbar.

Nach ihrer Veranlassung nennt man die Kriege Eroberungs-, Religions-, Erbfolge-, Handels-, Unabhängigkeitskriege etc. Nach der Art der Kriegführung unterscheidet man Angriffs- (Offensiv-) und Verteidigungs- (Defensiv-) Kriege, bei welch letzteren der Kriegführende sehr wohl in den einzelnen Schlachten etc. der Angreifer sein kann und umgekehrt. Positions- oder Stellungskrieg nennt man die Art der Kriegführung, die durch die Behauptung von starken Stellungen die Entscheidung hinzuhalten bestrebt ist, statt entscheidende Schlachten zu suchen.

Unter großem Krieg versteht man das Verwenden möglichst starker Streitkräfte zur Vernichtung des Gegners; unter kleinem Krieg (Parteigänger-, Guerillakrieg etc.) das Auftreten kleiner Truppenabteilungen (fliegender Korps etc.), die, getrennt vom Hauptheer, in Flanke und Rücken des Feindes demselben möglichsten Abbruch tun.

Nach dem Ort, wo der Krieg geführt wird, dem Kriegsschauplatz oder Kriegstheater, und den Objekten, um deren Besitz es sich dabei handelt, ist der Krieg entweder Land- oder Seekrieg, Gebirgskrieg, Küstenkrieg, Festungskrieg oder Feldkrieg. Der Zweck eines Krieges, der Entscheidung bringen soll (was durchaus nicht immer das nächstliegende Ziel zu sein braucht), ist die Wehrlosmachung des Feindes durch den Sieg über seine Streitkräfte und durch Eroberung des Landes. Die Art, wie der Krieg zu führen ist, richtet sich nach der politischen Lage, dem Verhältnis der beiderseitigen Kräfte, der Beschaffenheit des Kriegsschauplatzes, der Jahreszeit etc.

Der Kriegsplan, der nur den ersten Aufmarsch und die ersten Bewegungen bearbeiten, nicht aber das Weitere vorbereiten kann, da dies vom Verhalten des Feindes abhängt, verfügt im weitesten Umfang über die Kriegsmittel des Staates, also die organisierte Kriegsmacht, d. h. das Kriegsheer und die Kriegsmarine, sowie die sonstigen Hilfsquellen des Staates an Geld, Verkehrsmitteln, Arbeitskräften, Pferden, Produkten etc. Die Eröffnung des Krieges erfolgt mit oder ohne Kriegserklärung (s. d.). Die Kriegführung (s. Kriegskunst) selbst ist dann Sache des Feldherrn (wenn möglich, der Fürst selbst). Vgl. auch die Artikel »Kriegskunst, Kriegsrecht, Kriegsverluste, Kriegswissenschaften, Strategie« und die dort angeführte Literatur.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Es gibt verschiedene Arten des Krieges nach seinen Ursachen und nach denen, welche ihn führen, auch nach den Ursachen, aus denen ein Krieg hervorgegangen: Sklavenraub-, Eroberungs-, Entwicklungs-, Bürger-, Handels-, Ehren-, Erbfolge-, Gleichgewichts-, Interventions-, Religions-, Revolutions-, Freiheitskriege. Nach der Art der Kriegsführung unterscheidet man: Angriffs- und Verteidigungskrieg, großen Krieg, in welchem bedeutende Massen auftreten, und kleinen Krieg oder Detachementskrieg, welcher durch Operationen mit geringen Streitmitteln den großen Krieg sichern und unterstützen soll, man rechnet dahin den Sicherheitsdienst im weitesten Umfange, den Parteigängerdienst etc. Der Partisankrieg ist ein Zweig des kleinen Krieges, oft aber auch gleichbedeutend mit Guerilla- oder. Volkskrieg; Positionskrieg, wo die Tätigkeit sich hauptsächlich um Behauptung der Wegnahme von Stellungen dreht; Manöverkrieg, in welchem die Resultate durch Bewegungen, ohne Einschaltung von entscheidenden Gefechten, erreicht werden. Nach dem Orte, wo der Krieg geführt wird, spricht man von Land-, See-, Gebirgs-, Festungs-, Küstenkrieg. Auch unterscheidet man Fürsten- oder Kabinettskrieg, wo es sich hauptsächlich, um das Interesse des Staatsoberhauptes, und Volkskrieg, wo es sich um die Interessen der gesammten Bevölkerung eines Staates handelt.

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon 4. Auflage 1857–1865

Glossar militärischer Begriffe