Gewölbe

Gewölbe.

Gewölbe, bei den Festungen, sind entweder über oder unter der Erde. Zu den ersteren gehören alle Arten von Batterien, die über dem Horizont mit Steingewölben bedeckt sind, wie z. B. in den Montalembertschen Türmen, etc.; die letzteren sind: 1) Kasematten, 2) Krenelierte Galerien, 3) Minengänge und Horchgänge, 4) Abfahrten zu den Gräben und Gänge zur Kommunikation mit den anderen Werken. 5) Gewölbe für den sicheren Aufenthalt der Besatzung und zur Aufbewahrung der Vorräte. Man legt diese alle teils unter die Kurtine, teils unter der Bastion, teils in der Kontreskarpe an. S. auch Kasematten.

Gewölbe der Zünder, heißt die innere Aushöhlung des Kopfes derselben.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe