Schweden während der Freiheitszeit, 1718–1772

Die Ereignisse der zurückliegenden Jahre hatten in Schweden die Stellung des absoluten Königtums schwer erschüttert und den Boden für die Einführung einer Vielherrschaft geebnet. Wohl wurde im Februar 1719 die jüngere Schwester des unvermählt gestorbenen Königs, Ulrike Eleonore, von den Reichsständen zur Königin gewählt. Doch musste sie sich vorher durch eine Wahlkapitulation zum Verzicht auf die unumschränkte Herrschergewalt und zur Anerkennung einer neuen Verfassung, der 1720 revidierten sogen. »Regierungsform«, verpflichten, die dem Königtum nur eine untergeordnete Rolle zuerkannte, die ausübende Gewalt aber in die Hände des Ständereichstags und des von diesem völlig abhängigen Reichsrats (Senats) legte. Die neuen Machthaber waren vor allem auf die Wiederherstellung des Friedens mit Hannover, Preußen und Dänemark bedacht. Ersteres erhielt (20. Nov. 1719) gegen 1 Mill. Tlr. Bremen und Verden, Preußen (1. Febr. 1720) gegen 2 Mill. Tlr. Vorpommern bis zur Peene, Dänemark (14. Juli 1720) gegen 600.000 Tlr. den gottorpschen Anteil an Schleswig und das Recht zur Wiedererhebung des Sundzolls. Dagegen nahm der Große Nordische Krieg mit Russland seinen Fortgang und führte 1719–21 wiederholt zu russischen Raubzügen an der schwedischen Küste. Erst 10. Sept. 1721 kam der Friede zustande, in dem Schweden Ingermanland, Estland, Livland sowie Teile der finnländischen Provinzen Wiborg und Kexholm gegen 2 Mill. Tlr. an Russland abtreten musste, das jetzt an Schwedens Stelle als nordische Großmacht trat.

Die Schattenseiten des neuen Regierungssystems in Schweden machten sich schon zu Beginn der Freiheitszeit bemerkbar. Der auf Wunsch seiner Gattin Ulrike Eleonore 1720 von den Ständen zum König erkorene Erbprinz Friedrich I. von Hessen-Kassel, der seine Wahl durch eine abermalige Schwächung der königlichen Gewalt hatte erkaufen müssen, war ein Spielball in der Hand der auf den Reichstagen um die Herrschaft ringenden, oft in ausländischem Sold stehenden Parteien. Nach der »holsteinischen« Partei, die dem Prinzen Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, einem Sohn der ältern Schwester Karls XII., vergeblich die Erbfolge in Schweden zu sichern suchte, kamen 1727 die Anhänger des Kanzleipräsidenten A. B. Horn (s. d. 3, S. 559) ans Ruder. Die nach außen friedliebende, im Innern auf die Förderung von Handel und Gewerbe gerichtete Politik Horns war für den wirtschaftlichen Wohlstand des Landes (1731 Gründung der Ostindischen Handelskompanie) segensreich und von wichtigen Reformen (Bürgerliches Gesetzbuch von 1734) begleitet, stieß aber seit 1734 auf eine allmählich wachsende Opposition. Auf dem Reichstag von 1738 gewann die franzosenfreundliche, kriegerisch gesinnte Partei der »Hüte« unter K. Gyllenborg (s. d.) und Ch. Lewenhaupt (s. d. 2) über die friedliebenden »Mützen« die Oberhand. Die Folge davon war der Abschluss eines Subsidienvertrags mit Frankreich (1738) und eine Kriegserklärung an Russland (1741), das man zur Herausgabe der früheren Eroberungen zwingen wollte. Allein das schlecht geführte und durch den Parteihader geschwächte Heer erlitt Niederlage auf Niederlage, so dass die Stände Schweden nur dadurch vor dem völligen Verlust Finnlands bewahren konnten, dass sie, auf Befehl der russischen Kaiserin Elisabeth, den Herzog Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp, einen Vetter Karl Friedrichs, zum Thronerben des kinderlosen und seit 1741 verwitweten Königs Friedrich ernannten. Hierauf kam 18. Aug. 1743 der Friede von Åbo zustande, in dem Schweden das Gebiet östlich vom Saimasee, bez. vom Kymmenefluss an Russland abtrat.

Adolf Friedrich, der 1751 den Thron bestieg, stand völlig unter dem Einfluss seiner Gattin Luise Ulrike (s. Luise 8), einer Schwester Friedrichs d. Gr. Diese suchte mit Hilfe einer »Hofpartei« die königliche Macht wiederherzustellen, die inzwischen durch mehrere Beschlüsse der regierenden »Hüte«, so z. B. die Anwendung eines Namenstempels im Falle der königlichen Unterschriftsverweigerung, eine weitere Schmälerung erfahren hatte. Aber der von Ulrike 1756 angeregte Staatsstreichversuch misslang, was nicht nur viele persönliche Kränkungen für sie selbst, sondern fast sogar die Absetzung ihres Gemahls zur Folge hatte. Seit 1757 war Schweden wenig rühmlich am Siebenjährigen Krieg auf antipreußischer Seite beteiligt, blieb aber im Hamburger Frieden (22. Mai 1762) durch Ulrikens Vermittlung vor jedem Gebietsverlust bewahrt. Das Regiment der seit 1765 herrschenden »Mützen«, die im Sold Russlands, Englands und Dänemarks standen, führte zu einem Bündnis der franzosenfreundlichen »Hüte« mit dem Königtum. Durch die Drohung mit seiner Abdankung erzwang Adolf Friedrich Ende 1768 die Einberufung eines außerordentlichen Reichstags. Doch vermochte er auf diesem nichts Wesentliches zu erlangen, da die 1769 siegreichen »Hüte« ihre Versprechungen nicht hielten, er selbst aber vor jedem Gewaltstreich zurückscheute.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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