Marschall

Marschall Ney, 1:32 Zinnfigur VID Soldiers.

Marschall (früher Marschalk, mittellat. marescalcus, vom althochd. marah, »Mähre, Pferd«, und scalc, »Diener«), ursprünglich der Hüter einer Koppel Pferde oder der Aufseher über die Pferde und über den Stall, wie denn noch jetzt Maréchal im Französischen der Hufschmied, auch der Stallmeister heißt. Schon in den frühesten Zeiten der fränkischen Könige stieg der Marschall zum höheren Hofbeamten (comes stabuli, vgl. Connétable) empor, dessen Funktion im Deutschen Reich seit der Zeit Kaiser Ottos I. eins der großen Erzämter (s. d.) ward. Erblicher Inhaber des Erzmarschallamts (Reichserzmarschall) war der Kurfürst von Sachsen, der, wie die anderen Inhaber der Reichserzämter, den damit verbundenen Dienst durch den Erbmarschall verrichten ließ, dessen Würde in der Familie der Grafen von Pappenheim erblich war. Dieser Dienst bestand bei der Kaiserkrönung darin, dass der Marschall in einen mächtigen Haferberg hineinritt, um dem neugekrönten Herrn ein silbernes Maß voll Hafer in den Stall zu bringen. Außerdem hatte er bei Reichstagen und bei sonstigen feierlichen Gelegenheiten die Ordnung und das Zeremoniell zu überwachen. Die vormaligen Landerbmarschälle führten bei Versammlungen der Landstände den Vorsitz. Jetzt ist Hofmarschall der Titel eines höheren Hofbeamten, der als Vorsteher des Hofmarschallamts die Aufsicht über die Haushaltung des Hofes, der Küche, Keller, Baulichkeiten etc. sowie das niedere Hofpersonal führt und bei Hoffestlichkeiten die nötigen Anordnungen zu treffen hat (s. Hofmarschall). Endlich kommen auch bei anderen als Hoffestlichkeiten, bei Aufzügen, größeren Leichenbegängnissen u. dgl., Marschälle (Festmarschälle) vor, die entweder für die Ordnung zu sorgen haben, oder bloß in feierlichem Kostüm dem Zuge vorangehen.

Der Deutsche Orden erweiterte zuerst die alte Hofcharge des Marschalls zur vornehmsten Feldherrnstelle; der Titel Feldmarschall kommt jedoch erst zur Zeit der »deutschen Reiter« für den Obersten eines Kavallerieregiments vor. In Frankreich nahm das Wort Maréchal, das anfangs den unter den Befehlen des Connétable stehenden Intendanten des königlichen Marstalls bezeichnete, sehr bald andere Bedeutung an. Schon unter Philipp August (1180–1223) führte der Oberbefehlshaber der königlichen Truppen zeitweilig jenen Titel. Zur Zeit Ludwigs IX. gab es zwei, später drei, vier und mehr solcher Marschälle, die zum Unterschied von den Marschällen anderer Lehnsherren Maréchaux de France (Marschälle von Frankreich) genannt wurden und besonders nach der Aufhebung der Connétablewürde 1627 zum höchsten Ansehen gelangten. Unter Heinrich III. ward durch die États-Généraux ihre Zahl auf vier herabgesetzt; doch ward diese Zahl schon von Heinrich IV. und noch mehr von dessen Nachfolgern überschritten, so dass es 1703 unter Ludwig XIV. nicht weniger als 20 Marschälle gab, unter denen auch Seeleute waren. Seitdem schwankte ihre Zahl, bis 20. Juni 1790 der Titel »Marschall von Frankreich« ganz aufgehoben wurde.

Napoleon I. stellte die Marschallswürde wieder her, indem er Reichsmarschälle (Maréchaux d’Empire) ernannte. Unter der Restauration wurde der Titel eines Maréchal de camp (Generalmajor) wieder aus der Vergessenheit hervorgezogen, und unter dem Julikönigtum ward durch ein Gesetz vom 4. Aug. 1839 die Zahl der Marschälle von Frankreich in Friedenszeiten auf sechs herabgesetzt, während sie in Kriegszeiten bis auf zwölf vermehrt werden durfte. Napoleon III. stellte das Verhältnis, wie es unter Napoleon I. bestand, wieder her. Das Zeichen der französischen Marschallswürde ist ein azurblauer, mit goldenen Sternen verzierter Stab (s. Kommandostab). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts hatte Frankreich seit dem Tode Canroberts (1895) keine Marschälle mehr. Mit dem Namen Marschall werden in Frankreich auch noch andere militärische Chargen bezeichnet, wie z. B. bei der Kavallerie Maréchal des logis derjenige Unteroffizier heißt, der die Einquartierung seiner Eskadron zu besorgen hat.

Figuren

Bibliographie

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe