Maß

Maß.

Maß, dient dem Vergleich von Größen nach ihrer Ausdehnung, und muss daher mit dem zu messenden Gegenstand von einerlei Art sein. Alle zu messenden Größen sind Linien, Flächen, Körper oder Winkel; da die Flächen und Körper ebenfalls durch Linien bestimmt werden, so lassen sich alle Maße auf Längen und Winkel oder Bogen zurückbringen; der Bequemlichkeit wegen aber hat man Längen-, Flächen- und Körpermaße. Weil das Grundmaß der Längen, aus welchem dem Gebrauch gemäß kleinere und größere Maße gemacht werden, an sich willkürlich ist, so sind fast an allen Orten die Längenmaße verschieden, ein Übelstand, zu dessen Aufhebung bis jetzt noch wenig geschehen ist. Ursprünglich waren die Längenmaße vom menschlichen Körper abgenommen, wie z. b. die Daumenbreite, die Spanne der Hand, der Fuß, Schritt, die Klafter oder Ausbreitung beider Arme, die gewöhnliche Mannslänge usw.; die Unbestimmtheit dieser Abmessungen musste aber bald die Feststellung eines bestimmten Maßes herbeiführen. Der bekannte Pariser Fuß wurde beim Vergleich mit den Fußen anderer Orte zum Grunde gelegt; er ist in 12 Zoll, der Zoll zu 12 Linien, die Linie in 10 Punkte eingeteilt und enthält also 1440 solcher Punkte. In den preußischen Staaten ist der Rheinländische Fuß oder Normalfuß angenommen, und auf 139,13 Pariser Linien oder 1391,3 Punkte festgesetzt; um keine Verwirrung mit anderen Längenangaben des Rheinländischen Fußes zu verursachen, nennt man ihn gewöhnlich den Brandenburgischen Fuß. In Frankreich hat man seit der Revolution das Dezimalmaß eingeführt, und zum Normalmaß ein Zehnmillionstel des Pariser Meridianquadranten, oder 3,079458 Pariser Fuß, unter dem Namen Mètre bestimmt.

Nachdem eben bestimmten preußischen Normal- oder Brandenburgischen Fuß, sind nun folgende Maße festgesetzt:

1) Längenmaße. Zwölf Brandenburgische Fuß geben eine Brandenburgische Ruthe, und da 13.913 Pariser Fuß so groß wie 14400 Brandenburgische sind, so gibt dies zur Länge dieser Ruthe 1669,56 Paris Linien oder 11 Fuß 7 Zoll 11425 Linien Pariser Maß. Die Ruthe wird entweder in 12 oder in 10 gleiche Teile eingeteilt; der zwölfte Teil ist der schon beschriebene Brandenburger Fuß, Duodezimalfuß, Werk- oder Baufuß genannt; der zehnte Teil ist der Decimalfuß oder Feldfuß. Der Werkfuß wird bei der Artillerie, den Bauen und Gewerken gebraucht, nach dem Feldfuß wird die Größe aller Ländereien bestimmt, die Linien in 12 Skrupel geteilt, bei der Artillerie letztere aber in 10 Skrupel; der Feldfuß hat 10 Zoll, der Zoll 10 Linien, die Linie 10 Skrupel. Hieraus ist klar, dass die Länge der Ruthe sich immer gleich bleibt, und nur deren Unterabteilungen sich nach dem Duodezimal- oder Dezimalsystem ändern.

Aus der Zusammensetzung der Fuße entstehen noch mehrere andere Maße, wie: die Brandenburgische Elle hat 2 Werkfuß; 6 solche Fuße geben eine Klafter, den Faden; die französische Klafter, Toise, hat 6 Pariser Fuß. Das beim Militär zu taktischen Bestimmungen gewöhnliche Maß ist der gemeine Schritt, zu 2 Dezimalfuß gerechnet; der geometrische oder geographische Schritt hat 4 Dezimalfuß. Die Meile ist in allen Ländern verschieden; die deutsche oder geographische Meile hängt von der Bestimmung des Umfangs der Erde ab, und ist der 15. Teil eines Breitengrades; da aber die Erde keine vollkommene Kugel ist, so verursacht dies Ungleichheit der Breitengrade, und man nimmt daher zur Bestimmung der deutschen Meile einen mittleren Grad an. Nach Klügel beträgt die deutsche Meile 23661 rheinländische Duodezimalfuß, nach französischen Angaben nur 23609½ solche Fuße. Im preußischen Staat ist die Brandenburgische Vermessungsmeile festgesetzt, und beträgt 2000 Brandenburgische Ruthen, oder, da auf die Ruthe 5 Schritt gerechnet werden, 10.000 gemeine Schritt oder 5000 geometrische.

2) Flächenmaße. Zum Ausmessen einer Fläche dient das Quadrat, wobei irgend eine bekannte Länge, Ruthe, Fuß usw. zum Grunde liegt. Hieraus entstehen Quadrat-Ruthen, -Fuße, -Zolle usw. und zwar entweder nach dem Duodezimal- oder Dezimalmaß; die größeren Flächenmaße sind Morgen, Hufen und Quadratmeilen.

3) Körpermaße. Zur Berechnung der Körper wird der Würfel oder Kubus gebraucht, und erhält nach der verschiedenen Länge seiner Seiten die Namen Kubikruthe, Kubikfuß, Kubikzoll usw., ebenfalls entweder nach dem Duodezimal- oder Dezimalmaß. Im Bauwesen kommen noch die Schachtruthen vor, welche eine Ruthe lang und breit, einen Duodezimalfuß hoch sind und 144 Kubikfuß enthalten. Bei den Festungsbauten wird jedoch das Mauerwerk auch nach Kubiktoisen zu 216 Kubikfuß ausgemessen.

4) Zum Messen der Winkel bedient man sich des rechten Winkels, welcher 90 Grad beträgt. Da nun die Summe aller Winkel um einen Punkt herum = 360 Grad ist, und die Peripherie eines Kreises ebenfalls in 360 Grad geteilt ist, so kann man vermöge dieser Übereinstimmung auch den Bogen messen, welcher mit einem beliebigen Radius zwischen 2 Schenkeln eines Winkels beschrieben wird. Man misst daher zwar den Winkel auch durch einen Winkel, gibt aber seine Größe durch die Anzahl der Teile an, welche ein zwischen seinen Schenkeln fallender Kreisbogen enthält. Diese Teile sind die Grade, deren die Kreisperipherie 360, also der Quadrant, oder ¼ der Peripherie, 90 hat. Der Grad wird wieder in 60 Minuten, die Minute in 60 Sekunden, die Sekunde in 60 Tertien geteilt.

Über die Instrumente, mit welchen der Feldmesser die Ausdehnung aller Größen findet, s. Messinstrumente. Zu merken ist noch von fremden Maßen:

Im Österreichischen wird nach Klaftern zu 6 Wiener Fuß gemessen; ein Fuß ist 140,13 Pariser Linien, und eine Quadratklafter = 34,1 Pariser Quadratfuß.

Die Sächsische Ruthe hält 7 Ellen 14 Zoll, oder 15⅙ Fuß zu 125,3 Pariser Linien. Für den Festungsbau bedient man sich jedoch hier der alten französischen Toise.

Der englische Yard ist 3 Fuß, jeden zu 135,1 Pariser Linien.

Der russische Arschin ist 315,4 Pariser Linien.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe