Großherzog

Großherzogskrone.

Großherzog (franz. Grand-duc, engl. grand duke, ital. granduca), Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog. Papst Pius V. erteilte 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit dem 1699 das Prädikat »Königliche Hoheit« verbunden ward, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Napoleon I. erteilte 1805 seinem Schwager Murat als Beherrscher des Großherzogtums Berg die großherzogliche Würde, worauf auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt (1806), der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg, als sie dem Rheinbund als Mitglieder beitraten, diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führen gegenwärtig, außer Hessen-Darmstadt und Baden, auch die Regenten von Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer erst seit 1829) sowie, neben ihren anderen Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau, der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und Posen und der Großherzog von Luxemburg diesen Titel. Die vertriebene Linie des Hauses Habsburg-Lothringen von Toskana hat ihn gleichfalls behalten. Der älteste Sohn eines Großherzogs führt den Titel Erbgroßherzog.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe