Rang

Rang, bei der stufenweisen Gliederung, die aus den Begriffen von Wert und Wichtigkeit erzeugt wird, das besondere Verhältnis, in dem ein Gegenstand zum anderen steht; besonders die Ordnung, durch die sich ein Vorzug des einen vor dem andern kundgeben soll. So unterscheidet man z. B. bei Staaten je nach ihrer Größe und Machtstellung zwischen Staaten ersten, zweiten, dritten etc. Ranges; so bestehen Rangordnungen der Gesandten, der Zivilstandsdiener und des Militärs. Über Hofrangordnung s. d. Im Konkurs (s. d.) spricht man von einer Rangordnung der Gläubiger. Im deutschen Theater versteht man unter Rang einen der etagenmäßig um den hinteren Halbkreis des Zuschauerraums laufenden Sitzräume, in Frankreich dagegen die einzelnen Sitzreihen.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Rang, der Kriegsschiffe, bedeutet die Ordnung oder Abteilung, wodurch man die Kriegsschiffe von verschiedener Größe unterscheidet. Bei den Engländern gibt es Kriegsschiffe vom ersten bis zum sechsten Range. Ein Schiff vom ersten Rang führt 100 Kanonen und darüber, mit einer Besatzung von wenigstens 850 Mann; Schiffe vom zweiten Rang führen 90 Kanonen mit 750 Mann; vom dritten Rang 64 bis 80 Kanonen mit 500 bis 650 Mann; vom vierten Rang 50 bis 60 Kanonen, mit 350 Mann. Kriegsschiffe unter dem vierten Rang nennt man gewöhnlich Fregatten, die vom fünften Rang führen 32 bis 40 Kanonen, die vom sechsten Rang 20 bis 38 Kanonen, mit etwa 240 bis 280 Mann. Bei den meisten übrigen Nationen unterscheidet man gewöhnlich nur 3 Range von Kriegsschiffen und Fregatten; da aber diese Unterscheidung nirgends vollkommen festgesetzt ist, so sagt man zur Bezeichnung gewöhnlich nur ein Schiff von 120, von 100, von 90, von 74 Kanonen usw.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe