Treppen

Treppen.

Treppen, dürfen in den Kehlen der Außenwerke und an der Kontreskarpe nur dann angebracht werden, wenn es an Raum zum Anlegen ordentlicher Auffahrten mangelt. Überhaupt aber müssen sie allenthalben so viel wie möglich vermieden werden, und dürfen bei keinem neuen Festungsbau vorkommen; denn die allgemeine Bedingung wird dadurch immer erschwert, weil ihnen die, allen guten Verbindungen nötige Eigenschaft fehlt: dass sie von dem Soldaten auch in der finstersten Nacht eben so gut und leicht, als am Tage, betreten werden können.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe