Wasserstationen

Wasserstationen der Eisenbahnen, Bahnhöfe oder Haltestellen, auf denen die Lokomotiven ihren Wasservorrat ergänzen können, auch die bezeichneten Vorrichtungen selbst. Die Wasserbehälter aus Kesselblech, die mindestens 10 m über Schienenhöhe in Wassertürmen angebracht sind, fassen 25 bis 500 m³. Sie werden untermauert und meist umbaut und stets bedeckt. Größere Behälter erhalten in der Mitte ein durchgehendes Steigrohr mit eiserner Leiter, um sie zur Reinigung und Ausbesserung von oben zugänglich zu machen. Eine Pumpe drückt das Wasser in den Behälter, aus dem es zu den Wasserkranen etc. geleitet wird. Auch ist ein Überlaufrohr und ein Schwimmer mit Wasserstandszeiger vorhanden. Die Pumpe wird durch Dampf, Gaskraftmaschine oder Windrad betrieben, auch benutzt man zum Füllen des Behälters vorhandenes natürliches Gefälle.

Wasserstationen im Modell

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Wasserstationen (Wasserwerke; watering stations; stations pour l‘alimentation de l‘eau; stazioni per l‘alimentazione dell‘acqua). Bahnhöfe oder sonstige Verkehrsstellen, in denen Einrichtungen zum Füllen der Wasserbehälter von Dampflokomotiven bestehen, oder auch – je nach Sprachgebrauch – die Gesamtheit solcher Einrichtungen als Teil eines Bahnhofs.

Vorschriften

TV § 58. Wasserstationen sind in solchen Abständen und mit solcher Leistungsfähigkeit anzulegen, dass der Bedarf an Speisewasser jederzeit reichlich gedeckt werden kann. § 59. Wasserkrane. § 60,4. In Schuppen für Dampflokomotiven sollen mit einem hochgelegenen Wasserbehälter zusammenhängende Rohrleitungen liegen, die durch einen Schlauch mit jeder Lokomotive in Verbindung gebracht werden können. § 60,5. In oder vor dem Gebäude (Lokomotivschuppen) sind für Dampflokomotiven Wasserkrane oder Hydranten anzubringen.

Wasserbedarf, Lage und Abstand der Wasserstationen

Der Tageswassserbedarf der Wasserstationen ergibt sich aus der Anzahl der täglich zu füllenden Lokomotivtender zuzüglich der für Nebenzwecke (Feuerlöschwesen, Nutzwasser für Wasch- und Badeanstalten usw.) nötigen Menge. Die Anzahl der Tenderfüllungen wird aus dem dichtesten vorgesehenen (Maximal-) Fahrplan (s. d.) ermittelt und zur Sicherheit ein 25%iger Zuschlag gemacht. In Zugausgangsstationen muss mit der Füllung des ganzen Tenderinhalts (8–15 m³ bei Schlepptendern, 3–5 m³ bei Tenderlokomotiven) gerechnet werden. In Zwischenstationen wird meist nur eine Nachfüllung von 5–10 m³ vorgenommen. In der Regel werden die Wasserstationen in solchen Verkehrsstellen angelegt, wo ohnehin größere Zugaufenthalte stattfinden, somit in Bahnhöfen oder Heizhäusern. Ausnahmsweise, z. B. bei Nebenbahnen, werden aus Ersparnisrücksichten – um längere Zuleitungen zu vermeiden – die Wasserstationen in die Nähe der Wasserbezugsstellen gelegt (ohne Rücksicht auf die Lage der Verkehrsstellen) und dort eigene Zugaufenthalte für das Wassernehmen vorgesehen. Da die Züge oder Lokomotiven in den Wasserstationen längeren Aufenthalt (4–15 Min.) nehmen müssen, wird mit der Wasserfüllung der Tender in der Regel gleichzeitig auch das Entschlacken der Aschenkasten, das Nachfassen von Kohlen (s. Bekohlung) usw. angeordnet. Bei Schnellzügen wird zur Verkürzung der Aufenthalte in den Wasserstationen meist auch Lokomotivwechsel vorgenommen.

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