Haltestelle

Haltestellen (Haltepunkt; roadsite stations, halts; points d‘arrêt; fermate), Eisenbahnstationen minderer Ordnung mit meist beschränkten Abfertigungsbefugnissen und einfachen Betriebsverhältnissen. Die Haltestellen dienen entweder nur der Personenbeförderung oder nur der Güterbeförderung (letztere vielfach beschränkt auf Wagenladungen, Stückgut usw.) oder beiden Verkehrsarten. Bei Personenhaltestellen mit Gepäckverkehr wird das Gepäck gewöhnlich gegen nachträgliche Abfertigung in der nächsten Station oder durch das Zugpersonal übernommen.

Die Berechnung der Fahrpreise und Frachtgebühren im Verkehr von und nach Haltestellen erfolgt vielfach von der vorgelegenen Station und bis zur nächsten Station hinter der Haltestelle. Für diese führt gewöhnlich eine benachbarte Station die Verrechnung.

Die bauliche Anlage der Haltestellen ist sehr verschieden. Bei Personenhaltestellen findet sich häufig nur eine Tafel mit dem Namen der Haltestelle und allenfalls ein erhöhter Bahnsteig sowie ein Warteraum. Mit einem eigenen Aufseher besetzte Haltestellen erhalten ferner Wohnung und Dienstraum, Haltestellen mit Güterverkehr außerdem einen Raum für Unterbringung von Gütern. Diese Herstellungen entfallen zumeist, wenn Agenten den Dienst versehen (vgl. im übrigen Bahnhöfe und Agenten).

In Deutschland besteht die amtliche Bezeichnung »H« nicht mehr. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) unterscheidet unter den Betriebsstellen des öffentlichen Verkehrs nur Bahnhöfe, d. s. Stationen mit mindestens einer Weiche, und Haltepunkte, d. s. Stationen ohne eine solche. Die Bahnhöfe werden nach ihren Betriebs- und Verkehrsverhältnissen in Bahnhöfe I. bis IV. Klasse eingeteilt; die Bahnhöfe IV. Klasse entsprechen den früheren Haltestellen.

In Österreich regelt die Ministerialverordnung vom 25. Januar 1879 das Verfahren betreffend die Errichtung oder Auflassung von Haltestellen. Diese werden in der Regel auf Kosten oder doch unter Beitragsleistung der Interessenten errichtet.

In Belgien und Frankreich unterscheidet man Haltestellen (haltes) und Haltepunkte (points d‘arrêt).

In der Schweiz kennt man keine Haltestellen, sondern nur Stationen für den Gesamtverkehr, ferner für den Personenverkehr allein und für den Güterverkehr allein. – Matibel.

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

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