Konrad von Thüringen
5. Hochmeister des Deutschen Ordens

Konrad von Thüringen, Graf von Gudensberg.

Konrad von Thüringen, Graf von Gudensberg, Hochmeister des Deutschen Ordens, geb. um 1206, gest. 24. Juli 1240 in Rom. Als jüngster von vier Söhnen des Landgrafen Hermann I. von Thüringen, darf Konrad dem herrschenden Brauch gemäß kaum erwarten, dereinst bedeutenden Einfluss auf die Regierung der ludowingischen Lande auszuüben. Indes sein ältester Bruder Hermann stirbt noch vor dem Vater und ein Jahrzehnt nach dessen Tode segnet auch Ludwig mit dem Beinamen der Heilige, der Nachfolger Hermanns I. in der Landgrafenwürde, das Zeitliche, seinen vierjährigen Sohn und Erben Hermann in den Händen seines Bruders Heinrich Raspe, dem er schon für die Zeit seiner Abwesenheit auf dem Kreuzzug die Landesregierung übertragen hat, zurücklassend.

Neben Heinrich Raspe und in engster Verbindung mit diesem seinem Bruder tritt nun auch Konrad hervor in einer Weise, die in dem früheren Verhältnis der jüngeren Söhne des ludowingischen Hauses zu dem regierenden Landgrafen manche Analogien findet, aber ebenso gut sehr wesentliche Abweichungen erkennen lässt. Zunächst vereinigt sie und ihre Mutter Sophie, eine Tochter Herzog Ottos I. von Bayern, die Opposition gegen das asketisch fromme Treiben der Witwe Ludwig des Heiligen, der Elisabeth von Ungarn, die doch wohl im Wesentlichen darauf hinausgeht, diese und ihren jungen Sohn vorläufig in den Hintergrund zu drängen.

Heinrich Raspe erscheint seit 1227 fortwährend als der eigentliche Regent in Thüringen, ohne dass es urkundlich jemals zum Ausdruck kommt, dass er nur als Vormund des jungen Hermann die Landgrafschaft innegehat. Und nun führt auch Konrad seit 1231, nachdem er bereits in den vorausgehenden Jahren häufiger gemeinsam geurkundet hat, den Titel Landgravius Thuringie, vielfach mit dem Zusatz „junior“; und zwar lässt er sich nicht nur in den auf seinen und seines Bruders Befehl ausgefertigten Urkunden so nennen, Kaiser Friedrich II. selbst spricht 1234 von ihm als seinem dilectus princeps . . . junior landgravius. Freilich ist hier die Bezeichnung nach dem Fürstentum unterdrückt, aber dass Konrad überhaupt zugleich mit seinem älteren Bruder, der zweifellos als der regierende Fürst gilt, den Landgrafentitel führt, dass ihm sogar das Prädikat eines Reichsfürsten ohne weiteres vom Kaiser gegeben wird, steht im Widerspruch mit den in Deutschland bislang gültigen Rechtsnormen.

Man hat daran gedacht, dieses eigentümliche Verhältnis der Brüder durch die Annahme der Gesamtbelehnung der Ludowinger zu erklären. Vielleicht, dass es sich durch die mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Kaisers erfolgte Teilung der Erbschaft Ludwig des Heiligen unter dessen Brüder mit einstweiliger Hintansetzung des jungen Hermann von selbst herausbildete. Seit 1231 nämlich ist Konrad einmal in hervorragender Weise in der Grafschaft Hessen tätig, dann aber wird ihm in zwei Urkunden für das Kloster Walkenried von 1234 ausschließlich der Titel eines Pfalzgrafen von Sachsen beigelegt, den er auch unter demselben Jahr in gleichzeitigen Annalen führt, so dass die Folgerung unabweisbar ist, dass ihm neben der Regierung Hessens auch zugleich die der Pfalz Sachsen anvertraut ist, nicht jedoch ohne dass seinem Bruder eine gewisse Oberherrlichkeit auch über diese Gebiete vorbehalten bleibt.

Als Verweser der Grafschaft Hessen wird Konrad 1232 wegen verschiedener strittiger Besitzungen in derselben, namentlich des Heiligenberges, mit Siegried III. von Eppstein, dem Erzbischof von Mainz, in eine große Fehde verwickelt, in der die mainzische Stadt Fritzlar von den landgräflichen Kriegern erobert und grausam geplündert wird. Aber noch in demselben Jahr kommt es zwischen Konrad und Siegfried zum Frieden, dem im Februar 1233 die päpstliche Bestätigung zu Teil wird. 1234 ist Konrad in Italien, um vom Kaiser und Papst die Übertragung des Franciscushospitals in Marburg an den deutschen Orden und die Bestätigung des Besitzstandes desselben auszuwirken, vielleicht auch um die Heiligsprechung seiner Schwägerin Elisabeth zu betreiben. Nach der Rückkehr von dort im November 1234 tritt er in den deutschen Orden, dem er bei dieser Gelegenheit im Einverständnis mit seinem Bruder Heinrich reiche Schenkungen zuweist. 1235 erscheint Konrad dann noch einmal als Landgraf von Thüringen und übt in Hessen noch gewisse Regierungsrechte aus, aber bereits am 24. August desselben Jahres begegnen wir ihm als „gewesenen Landgrafen“; danach geschieht seiner für die nächsten paar Jahre überhaupt keine Erwähnung, während man doch als gewiss annehmen darf, dass auch er vor allem der feierlichen Erhebung der Gebeine der Landgräfin Elisabeth in Marburg beigewohnt hat; wird er doch als der Gründer der Kirche der Heiligen daselbst angesehen.

Die gutbezeugte Nachricht aus dem Jahre 1238, dass Konrad für die Zerstörung Fritzlars damals öffentlich Buße getan hat, legt die Vermutung nahe, dass er in diesen Jahren hauptsächlich den religiösen Pflichten seines Berufes obgelegen. Aber bald sollte er zu einer einflussreicheren Stellung berufen werden. Am 20. März 1239 verstirbt der Hochmeister des deutschen Ordens, Hermann von Salza; an seine Stelle wird wahrscheinlich auf dem Fürstentag zu Eger im Juni 1239 Konrad gewählt. Und hier wird ihm nun sofort ein Auftrag ganz im Sinne der Tätigkeit seines berühmten Vorgängers zu Teil. Um den Frieden zwischen dem bereits gebannten Kaiser Friedrich II. und Papst Gregor IX. zu vermitteln, wird er mit Kredenzschreiben der deutschen Fürsten nach Rom an das Oberhaupt der Christenheit abgesandt. Aber es scheint nicht, dass ihm eine erfolgreiche Erledigung seiner Sendung beschieden gewesen ist. Im Juni 1240 begegnen wir ihm nämlich noch in Deutschland, bereits gegen Ende des nächsten Monats ist er zu Rom verstorben. Seine irdischen Überreste werden nach Deutschland zurückgebracht und in der Elisabethenkirche zu Marburg später beigesetzt, wo noch sein Grabdenkmal, das ihn als Erbauer der Kirche bezeichnet, erhalten ist.

Bibliographie

  • Haeutle: Landgraf Hermann I. von Thüringen und seine Familie, in der Zeitschrift für Thür. Gesch., V. 186 ff

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Figuren des Mittelalters