Richtung des Geschützes

Richtung des Geschützes.

Richtung des Geschützes, wird teils durch die Visierlinie (Seitenrichtung), teils durch den Richtungswinkel (Elevation) gefunden. Die Visierlinie oder auch die Richtungslinie ist leicht zu finden, wenn man über Visier und Korn sieht, und das Geschütz dabei auf waagerechtem Boden steht; ist dies nicht der Fall, und ist der zu treffende Gegenstand durch andere verdeckt, so dass man ihn über Visier und Korn nicht sehen kann, welches immer bei den Mörsern, häufig auch bei Haubitzen und Kanonen der Fall ist, so bedient man sich des Richtlots, welches die senkrechte Ebene in der Achse der Seele bestimmt, in welcher das Geschoss fortgehen soll. Man bringt nämlich Visier und Korn, oder das höchste Metall des Mörsers in solche Stellung, dass das Richtlot beide schneidet; ist das Geschütz übrigens horizontal gestellt, so wird auch die Achse der Seele mit dem Richtlot in einer und derselben senkrechten Ebene liegen. Derjenige, welcher das Richtlot hat, muss beim Richten genau hinter die Mitte des Geschützes, doch nicht zu dicht dahinter, treten, das Lot frei hängen lassen, und so über Visier und Korn nach dem Ziel richten. Wird nun das Geschütz allmählich in die Linie gebracht, so muss auch der Richtende seinen Standpunkt verändern, so dass er stets hinter der Mitte des Geschützes bleibt.

Stehen die Mörser hinter einer Brustwehr, so dass man das zu bewerfende Ziel nicht sehen kann, so wird auf der Brustwehr durch 2 Stäbe, die man genau in die Richtungslinie stellt, die zu nehmende Richtung bezeichnet. In allen Fällen, wo man die Richtungslinie durch das Richtlot nimmt, wird die Erhöhung durch den Quadranten bestimmt, dieser muss mit seiner ganzen unteren Seite entweder an solchen Stellen des Rohres aufgestellt werden, deren Linien mit der Achse der Seele genau gleichlaufend sind, oder senkrecht an solche Linien angehalten werden, welche die Achse der Seele rechtwinklig durchschneiden; also z. B. auf dem Boden- oder Zapfenstück der Haubitzen, auf dem Mundstück der Mörser, an der Mündung oder in der Seele beider Geschützarten.

Wenn das Geschützrohr mehr, als die gewöhnliche Einrichtung erlaubt, erhöht oder gesenkt werden soll, so muss im ersten Fall der Schwanz, im zweiten Fall aber müssen die Räder eingegraben werden, jedoch mit Vorsicht, und möglichst selten, weil die Lafetten sehr darunter leiden. Übrigens s. Schießen, Schießübungen, Schuss, Bedienung, Richten etc.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe