Kapitulation

Kapitulation.

Kapitulation, heißt, außer der bei Kapitulant genannten Bedeutung, auch der Vertrag, Vergleich, wegen Übergabe von Truppen, einer Festung etc. an den Feind. Sobald die Verhandlungen zu einer Kapitulation anfangen, hören alle Feindseligkeiten auf; betreffen sie eine Festung, wird diese außerhalb sogleich von den Belagerern, innerhalb bleibt sie von den Belagerten besetzt; ist eine Bresche da, so wird sie unten von ersteren, oben von letzteren bewacht. Niemand darf passieren, der nicht einen besonderen Pass von einem der beiden Befehlshaber hat. Kommt die Kapitulation einer Festung zu Stande, so werden sogleich einige Ingenieur- und Artillerieoffiziere, so wie ein Kriegskommissär hineingeschickt. Die Ingenieure lassen sich alle Festungswerke, und deren innere und äußere Einrichtung auf das genaueste bekannt machen; besonders aber erhalten sie alle vorhandenen Risse und Zeichnungen; die Artillerieoffiziere übernehmen das vorhandene Geschütz, die Munition und sämtliche Materiealien; der Kriegskommissär nimmt die Magazine, Kassen und dergleichen in Beschlag, nach Maßgabe des getroffenen Vergleichs.

Die Unterhandlungen müssen von Seiten des Belagerers so kurz wie möglich abgemacht, und darauf bestanden werden, weil sonst die Besatzung bei der Verzögerung derselben eben so viel Zeit gewinnen würde, wie bei einer in dieser Zeit fortgesetzten Verteidigung. Die Hauptbedingungen betreffen gemeiniglich das Schicksal der Besatzung, und sie werden so klar und deutlich wie möglich aufgesetzt, worauf besonders derjenige, welcher zu kapitulieren gezwungen ist, zu sehen hat, weil das Recht der willkürlichen Auslegung unbestimmter Punkte nur dem Sieger zusteht.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe