Güterverkehr

Güterverkehr.

Güterverkehr der Eisenbahnen (goods traffic, conveyance of goods; trafic des marchandises; traffico delle merci). Unter Güterverkehr wird die Beförderung von Gütern – im allgemeinen mit Einschluss von Postgut, Militärgut, Vieh, Leichen und Dienstgut – verstanden. Nach der Frachtberechnung werden einerseits Eilgut und Frachtgut, andererseits Stückgut und Wagenladungen unterschieden. Güterverkehr ist indessen kein für alle Eisenbahnen einheitlicher Begriff. In Dänemark z.B. rechnet man auch die Gepäckbeförderung zum Güterverkehr, anderswo, z.B. in Frankreich, dagegen die Eilgutbeförderung zum Personenverkehr.

Nach den Tarifen und bei der Abfertigung wird der Güterverkehr als Binnen-, Wechsel-, Verbands- und Durchgangsverkehr unterschieden. Der Binnenverkehr umfasst den Güteraustausch zwischen Verkehrsstellen derselben Eisenbahnverwaltung. Die übrigen Verkehre vermitteln den Güteraustausch von einer Verkehrsstelle nach einer Verkehrsstelle einer anderen Eisenbahn; sie werden Wechselverkehre genannt, wenn es sich um den Verkehr zweier Nachbarbahnen handelt, Verbandsverkehre, wenn sie sich über Linien von Eisenbahnen bewegen, die sich zu einem Verband vereinigt haben. Der Durchgangsverkehr vermittelt den Güteraustausch zwischen zwei Bahngebieten, die durch fremde Bahnen getrennt sind.

Der Güterverkehr ist fast überall trotz einzelner Verkehrsschwankungen in stetiger Zunahme begriffen und bildet für die meisten Eisenbahnen die hauptsächlichste Einnahmequelle.

Quelle: Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens, Berlin, Wien 1917

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