Proviant- und Fouragewesen

Proviant- und Fouragewesen.

Proviant- und Fouragewesen, begreift die Sorge und alle Anstalten zum Herbeischaffen und Erhalten aller nötigen Lebensmittel, sowohl für Menschen als für Vieh. Zu dieser Absicht bestehen 1) die Ämter, Proviantämter, welche das Rechnungswesen führen, 2) die Magazine, zum Aufbewahren und Anhäufen der herbeigeschafften Gegenstände, 3) der Train zum nötigen Fortschaffen und Versenden.

Ehe es aber dazu kommt, die Proviantämter zu errichten, muss der Staat durch einen dazu verordneten Teil des Ministeriums, welcher auch künftig dem gesamten Proviantwesen vorgesetzt bleibt, einen Plan entwerfen lassen, welcher den Kräften des Staates, so wie der Größe und den Bedürfnissen der Armee angemessen ist. Nach diesem Plan wird dann ein System entworfen, welches die Art der Versorgung, nach allen Regeln einer guten, und der Natur der Sache angemessenen Ökonomie vorschreibt, und das gesamte Magazinwesen begreift.

1) Die Proviantämter sind teils obere, teils untergeordnete, und stehen unmittelbar unter dem dazu bestimmten Teil des Kriegsministeriums. Die Chefs dieser Ämter sind Ober-Proviantmeister, oder bloß Proviantmeister; das übrige Personal besteht aus Proviant-Komissairs, Kontrolleurs, und Schreibern; sie stehen sämtlich oder zum Teil, unmittelbar den Magazinen vor.

2) Die Magazine enthalten gewöhnlich Getreide, Hart- und Rauchfutter, Mehl usw. Da hier zur guten Erhaltung der Vorräte mancherlei Anstalten notwendig sind, so gehört zu den Magazinen ein Personal an Beamten und Arbeitern, als Magazinrendanten, Magazininspektoren, Zimmerleute, allerhand Handlanger usw. Unmittelbar zum Proviantamt und zu den Magazinen einer Armee gehört auch die Feldbäckerei, die außer der Hauptdirektion noch aus Backmeistern, Oberbäckern, Bäckerburschen, Maurern, Böttchern, Zimmerleuten usw. besteht.

3) Der Train. Die von der Armee entfernten, und zu ihrer Subsistenz nötigen Mundvorräte aller Art, so wie die Backöfen, Feldlazarette, usw. können sowohl zu Wagen, als auch zu Wasser derselben nachgeführt werden. Die hierzu gehörigen Wagen, Pferde, und das dabei angestellte Personal begreift man unter dem Namen Train, zum Unterschiede vom Artillerietrain auch Provianttrain genannt. Den Oberbefehl über denselben haben die Traindirektoren; nach ihnen kommen die Rendanten der Traindepots, die Kontrolleurs und Gehilfen, welche alle gewöhnlich aus invaliden Offizieren bestehen. Hierauf die Traininspektoren, Wagen- und Schirrmeister, endlich die Trainsoldaten, Knechte, so wie die untergeordneten Schreiber usw.

Bei einigen Armee gibt es auch für die Verwaltung des Proviant- und Fouragewesens Kommissairs, welche mit dem allgemeinen Namen Kriegskommissairs belegt werden; diese sind jedoch eigentlich Proviantkommissairs, im Gegensatz von den wirklichen Kriegskommissairs, welche die Besoldung, Bekleidung, Bewaffnung, Musterung der Truppen in allen diesen Gegenständen, usw. besorgen. Über alle diese steht der Generalintendant der Armee, bei einigen auch der Generalquartiermeister, und ist als solches Mitglied des Kriegsministeriums.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe