Bedeckung

Bedeckung und Unterstützung der Truppen untereinander, s. Truppengattung.

Bedeckung.

Bedeckung, s. Eskorte.

Deckung oder Bedeckung, des Geschützes, ist auf dem Marsch, wie im Gefecht unentbehrlich, wenn man nicht Gefahr laufen will, es öfters nur durch einige Blänker oder Tirailleure zu verlieren. Die beste Deckung für die Artillerie sind immer Jäger oder Schützen, weil sie am nachdrücklichsten die feindlichen Tirailleurs und Blänker abhalten können; gegen geschlossene Kolonnen hat die Artillerie Verteidigungsfähigkeit genug in sich selbst. Gewöhnlich gibt man derselben aber auch Kavallerie zur Deckung, welche jedoch weit mehr durch das feindlichen Geschützfeuer leiden muss, als die Infanterie, wenn sie ihre Pflicht erfüllen will, und öfters nicht einmal die feindlichen Tirailleurs hindern kann, unsere Artillerie zu beschießen. Die Deckung der Geschütze stellt sich am besten seitwärts derselben auf; eine Schützenlinie kann sich öfters vor denselben auf die Erde niederlegen.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Bedeckung (Eskorte), eine zum Schutz von Personen oder Sachen gegen feindliche Angriffe bestimmte Truppenabteilung. Personalbedeckung erhalten das Hauptquartier (s. Stabswache) oder höhere Truppenführer, Kuriere etc. Zum Schutz von Sachen genügen innerhalb des Bereichs der diesseitigen Truppen oft einzelne Reiter oder kleine Abteilungen, auf weite Entfernungen oder durch feindliches Gebiet erhalten Transporte eine stärkere Bedeckung (Spezialbedeckung) an Infanterie oder Kavallerie, selten auch Artillerie. Dies gilt für Eisenbahnzüge, Transport von Geschützen, Munition, Waffen, Verpflegungsgegenständen (s. Konvoi) etc. Für diese sowie für Gefangenentransporte wird die Bedeckung in eine kleine, zur Aufrechthaltung strengster Ordnung bestimmte Abteilung, Begleitmannschaft, und in die Bedeckungstruppen, die sich nach den Vorschriften des Sicherheitsdienstes gliedern, eingeteilt. Vgl. Artilleriebedeckung. – Im Seewesen Kriegsschiffe, die Handels- oder Transportschiffen beigegeben werden; vgl. Konvoi.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe