Schützenabzeichen

Schützenabzeichen, meist aus Bandborten bestehende Schießauszeichnungen, die auf die Ärmel genäht werden. In der deutschen Armee der Kaiserzeit besteht das Schützenabzeichen aus einer Fangschnur, die vom vorderen Rande der rechten Schulterklappe im Bogen bis zu einem Knopf des Waffenrockes reicht. Die beiden höchsten Klassen sind mit Silber durchwirkt, und die höchste hat ein Medaillon am Achselende. Seit 1895 erhält von der Infanterie jedes Armeekorps, von sämtlichen Jäger- und Schützenbataillonen, von der gesamten Feld- und der gesamten Fußartillerie die Kompanie (Batterie) mit der besten Gesamtleistung im Schießen das metallene Kaiser-, bzw. Königsabzeichen, das von sämtlichen Angehörigen der Kompanie (Batterie) am rechten Oberarm getragen wird. Außerdem erhält die Kompanie (Batterie) eine Büste des Kaisers und der Chef einen silbernen Schild. Die Mannschaften erhalten das Kaiserabzeichen für ein Jahr, die Unteroffiziere und Kapitulanten für so lange, wie sie bei der Abteilung stehen. S. auch Kaiserpreise.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe