Chef
Chef (franz., spr. scheff, v. lat. caput), »Haupt«, Vorsteher, im deutschen Heer der Kommandeur einer Kompanie, Eskadron, Batterie, außerdem der Inhaber der obersten Stelle bei Truppen oder Behörden. Chef der Armee, bez. Marine (gewöhnlich der Monarch, bez. Kriegsherr), des Generalstabes der Armee, des Admiralstabes, der Abteilungen im Kriegsministerium, des großen Generalstabes, der Artillerieprüfungskommission, des Militär-, bez. Marinekabinetts. Ferner hat jedes Armeekorps einen Chef des Generalstabes, ebenso die Generalinspektionen der Fußartillerie und des Pionier- und Ingenieurkorps. Letzteres ist mit den Festungen einem Chef unterstellt, desgleichen das Militärreitinstitut, die Landgendarmerie etc. Zum Chef (in Österreich Inhaber) eines Regiments werden fürstliche Personen oder verdiente Generale ernannt, die dann die Uniform dieses Regiments tragen. – Bei den deutschen Schutztruppen übernimmt der Truppenkommandeur mitunter auch die Verwaltung einer Station und heißt dann Stationschef.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909