Schlussleuchte
Schlussleuchten (Tarnschlussleuchten), Signalgeräte am Heck von Fahrzeugen, die nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf ein vorausfahrendes Fahrzeugs aufmerksam machen, um die Gefahr des Auffahrens zu vermindern. Für Schlussleuchten ist rotes Licht allgemein vorgeschrieben.
§ 53 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sieht vor, dass Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein müssen. Krafträder ohne Beiwagen benötigen hingegen nur eine Schlussleuchte.