Sachsen-Hildburghausen

Sachsen-Hildburghausen.

Sachsen-Hildburghausen, ehemaliges Herzogtum, eins der kleinen, aus der Teilung der Söhne Ernsts des Frommen 1690 hervorgegangen sächsisch-ernestinischen Fürstentümer, bestand aus den Ämtern der ehemaligen Pflege Koburg, Hildburghausen, Heldburg, Ummerstadt, Eisfeld, Schalkau und Kloster-Beilsdorf, wozu 1683 das Amt Königsberg und 1702 Sonnefeld kamen. Die volle Souveränität erhielt der erste Regent, Herzog Ernst, erst 1702 von seinem Bruder Friedrich I. von Gotha-Altenburg eingeräumt, worauf die Primogenitur im fürstlichen Haus eingeführt wurde. Obwohl unter Ernst Friedrich I. (1714–24) nach Beendigung der Erbschaftsstreitigkeiten um den Besitz der 1710 erloschenen Linie Römhild das Land einen Zuwachs und durch Vertauschung des Amtes Schalkau eine vorteilhafte Abrundung erlangte, zerrütteten doch der prächtige Hofstaat und die Bauten des Herzogs die Finanzen. Diese gerieten unter den zwei Vormundschaftsregierungen, erst 1724–28 für Ernst Friedrich II. (1724–45), dann 1745–48 für Ernst Friedrich Karl (1745–1780), in immer größere Zerrüttung, so dass 1769 eine kaiserliche Debitkommission nötig wurde. Von 1779 bis 1787 führte der Urgroßoheim Prinz Joseph (s. Joseph 9) die vormundschaftliche Regierung für Herzog Friedrich (1780–1826). Sparsamkeit minderte seitdem die Staatsschuld bis zum Jahre 1826 auf 491.500 Gulden herab. Durch den Vertrag vom 12. Nov. 1826 vertauschte das Herzoghaus das Land gegen Sachsen-Altenburg; der größere Teil des Landes fiel als Ausgleich an das Herzogtum Sachsen-Meiningen; nur die Ämter Königsberg und Sonnefeld erhielt Sachsen-Koburg.

Bibliographie

  • Krauß, J. W.: Kirchen-, Schul- und Landeshistorie von Hildburghausen (Greiz 1780)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

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