Naturalverpflegung

Naturalverpflegung, die den Truppen für Mann und Pferd verabfolgte Verpflegung an Nahrungs- und Genussmitteln, beschafft vom Quartierwirt, durch von den Truppen oder der Militärverwaltung bewirkten Ankauf, durch Nachschub (s. Magazinverpflegung) oder im Notfall, besonders in Feindesland, durch Anforderung (Requisition). Die möglichst mannigfaltig zu haltenden Bestandteile der Naturalverpflegung sind in der Felddienstordnung, der Friedens- und der Kriegsverpflegungsvorschrift genannt.

Bibliographie

  • François, v.: Feldverpflegungsdienst bei den höhern Kommandobehörden (2. Aufl., Berl. 1906, 2 Tle.)

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe