Intendantur
Intendantur, in Verwaltungssachen dem Kriegsministerium, in militärischen Angelegenheiten den betreffenden Truppenkommandeuren unterstellte Behörden zur Bearbeitung des Heereshaushaltes. Deutschland hat Korps- und Divisionsintendanturen. An der Spitze der ersteren steht je ein Korpsintendant, dem Intendanturräte, -Assessoren und -Referendare, für den Sekretariatsdienst Sekretäre, Sekretariatsassistenten und Sekretariatsapplikanten unterstehen. Die Korpsintendantur hat fünf (manchmal sechs) Abteilungen: Kassen-, Naturalverpflegungs-, Bekleidungs-, Garnisonverwaltungs- und Lazarettabteilung. Im Felde sind dem Generalintendanten die Armeeintendanten der gesondert operierenden Armeen, diesen die Korps- (früher Feld-) und Etappenintendanten mit den ihnen untergebenen Intendanturbehörden unterstellt.
In Österreich hat jedes Korps seine Intendanz, Frankreich hat seine Intendance militaire, in England entspricht unsrer Intendantur ungefähr die Zivilabteilung des War office unter dem Financiel Secretary, in Russland die Feldverwaltung der Militärtransporte. Vgl. Requisition und Proviant.
Bibliographie
- François, v.: Feldverpflegungsdienst bei den höhern Kommandobehörden (Berl. 1904)
- Siekmann: Taschenkalender für Beamte der Militärverwaltung (Berl., jährlich)
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909