Innere Verteidigung

Innere Verteidigung, der Festung, ist eine solche Beschaffenheit der Werke, welche sie zu einem fortdauernden Widerstand geschickt macht, wenn auch schon der größere Teil derselben in feindliche Hände gefallen ist. Sie ist von zweierlei Art; die erste besteht aus bloßen Abschnitten, die beim Bau der Festung mit angelegt werden, und eine zweite Einfassung darstellen; die andere aber, welche eine innere Verteidigung im engsten Sinne gewährt, sondert die Festung in mehrere einzelne Teile, deren jeder für sich eine Zitadelle bildet. Ähnlich hiermit ist diejenige Art der Befestigung, wo selbst die einzelnen Häuser der Stadt, oder nur einzelne Quartiere, zur Verteidigung geschickt gemacht werden, und wo aus der Belagerung ein förmlicher Häuserkrieg wird. Hiervon gibt es einige lobenswerte Beispiele, wie in neuerer Zeit bei Saragossa. Die innere Verteidigung muss jedoch so eingerichtet sein, dass sie als Hauptabschnitt dient, und den Widerstand der Festung wirklich verlängert; sie muss nicht mehr begreifen, als eine Zitadelle, zu Unterstützung einer Stadt von weitläufigem Umfange, und die Baukosten nicht unverhältnismäßig vermehren.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe