Generalgewaltiger
Generalgewaltiger (Feldgewaltiger, Generalprofoß) hieß in den Söldnerheeren und auch noch im Generalstab des Großen Kurfürsten der oberste, mit Handhabung der Polizei und anfangs mit dem Recht über Leben und Tod, später mit dem Rechte der Verhaftung beauftragte Offizier.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909