Bestrafung

Bestrafung, für Vergehen und Verbrechen, ist jetzt in den meisten Armeen nach menschlicheren Grundsätzen eingerichtet, als früher, und das Spießrutenlaufen, die Stockprügel usw. sind größtenteils abgeschafft; nur zur See finden noch überall höchst grausame Strafen statt, wohin das Kielholen, das Schlagen mit Tauenden usw. gehören. Leichtere Dienstvergehen werden jetzt in den Landarmeen größtenteils durch Nachexerzieren, Putzen der Gewehre, Strafwachen etc., so wie durch die beiden ersten Grade des Arrests bestraft, schwerere durch strengen und Festungsarrest; ein Gleiches findet bei den gemeinen Verbrechen statt; die Todesstrafe ist höchst selten. In der preußischen Armee dürfen nur diejenigen Soldaten mit Stockprügel bestraft werden, welche sich als der Besserung unfähig gezeigt haben, und daher durch ein Stand- und Kriegsrecht, in die zweite Klasse des Soldatenstandes versetzt worden sind. Offiziere büßen ihre leichteren Vergehen, durch Verweise, teils im Stillen, teils vor dem versammelten Offizierskorps, oder durch Stubenarrest; die schwereren aber durch Festungsarrest und Kassation.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe