Aufheben der Belagerung

Aufheben der Belagerung, geschieht, entweder, wenn sich die Belagerungsarmee ganz von der Festung entfernt, oder die Belagerung in eine bloße Einschließung verwandelt. Die vorzüglichsten Ursachen hierzu sind: 1) wenn eine feindliche Entsatzarmee angekommen ist, der zu widerstehen man nicht stark genug ist; 2) wenn die Belagerungsarmee oder auch nur die Beobachtungsarmee in einem Treffen mit dem Feinde wirklich geschlagen worden ist. 3) Wenn eine beträchtliche Zufuhr von Geld, Lebensmitteln, Geschütz und Munition, welche zur Fortsetzung der Belagerung unumgänglich notwendig war, vom Feinde aufgehoben worden ist. 4) Wenn Krankheiten unter den Belagerern zu sehr einreißen. 5) Wenn man einen großen Teil des schweren Geschützes verloren hat. 6) Plötzliche und große Überschwemmungen und andere Naturereignisse etc. Zum Aufheben der Belagerung kann auch die Besatzung beitragen, durch kräftige und häufige Ausfälle, wenn sie stark genug ist, und durch künstliche Überschwemmungen. Wird man hierzu gezwungen, so muss zuerst des Nachts in aller Stille das schwere Geschütz von den Batterien weggefahren und in Sicherheit gebracht werden; hat man Zeit, so rettet man auch die Bettungen, und alle in den Laufgräben befindliche Munition. Was man aber nicht fortbringen kann, muss verdorben und unbrauchbar gemacht werden; hierauf zieht sich die Tranchéewache ab, und man macht nun seine Anordnungen entweder zum Rückzug, oder zur Fortsetzung des Einsperrens der Festung; alles dieses muss in einer Nacht vollbracht sein.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe