Armbinde
Armbinde, das durch die Genfer Konvention allgemein anerkannte Neutralitätsabzeichen für das amtliche und freiwillige Sanitätspersonal im Kriege. Niemand darf diese weiße Binde mit rotem Kreuz aus eigener Machtvollkommenheit tragen und anlegen. Die Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege erhielten die Binde allein durch den kaiserlichen Kommissar und Militärinspekteur. Jede Armbinde muss mit einem Stempel versehen sein; zum Tragen berechtigt eine Ausweiskarte. Eine rote Armbinde tragen die aus der Truppe entnommenen Hilfskrankenträger, die nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention stehen.
Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909