Tarnlichtanlage

Tarnlichtanlage.

Tarnlichtanlage (Tarnkreis, engl. blackout lights), Teil der Fahrzeugbeleuchtung von Rad- und Kettenfahrzeugen der Bundeswehr, bestehend aus Tarnscheinwerfer, Tarnschlussleuchte, Tarnbremsleuchte, Leitkreuz, und Abdeckklappen für Kontrollanzeigen im Fahrerhaus.

Der Zweck der Tarnlichtanlage ist, einzeln und in Kolonne fahrende Kraftfahrzeuge mit einer Beleuchtung auszustatten, die eine Beobachtung am Boden oder aus der Luft unmöglich machen soll.

Beleuchtungsstufen

  • 0 – ohne Licht; Bremsleuchten ausgeschaltet.
  • 1 – nur Leitkreuz und Tarnbremsleuchten eingeschaltet (zur Annäherung an den Feind).
  • 2 – nur Tarnscheinwerfer eingeschaltet (beim Rückzug vom Feind).
  • 3 – Tarnscheinwerfer, Tarnschlussleuchten, Tarnbremsleuchten und Leitkreuz eingeschaltet.

Glossar militärischer Begriffe