Sturz

Sturz, waagerechte Überdeckung der Maueröffnung (s.d. und Tore, Türen, Fenster und Schießscharten). – Speichensturz (Radsturz), s. Straßenfuhrwerke.

Sturz bedeutet: 1. die obere Begrenzung einer Tür- oder Fensteröffnung, wenn sie waagerecht angeordnet wird; ist sie bogenförmig, so nennt man sie Bogen oder auch Bogensturz. 2. Die Neigung der Speichen eines Rades gegen den Achsschenkel, die angewendet wird, um bei Fahrzeugen, die starken, auch seitlich wirkenden Stößen ausgesetzt sind, den Rädern eine größere Widerstandsfähigkeit zu geben.

Quelle: Luegers Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften (Stuttg., Leipz. 1914)

Glossar militärischer Begriffe