Springen

Springen, über Barrieren und Gräben, in der Reitkunst. Da der Reiter häufig in die Lage kommt, über Zäune und Gräben springen zu müssen, so ist es nötig, dass derselbe schon bald Rekrut hiermit hinlänglich bekannt gemacht werde. Um jedoch jeden Nachteil, der aus Unwissenheit der erforderlichen Hilfen für Reiter und Pferde entstehen könnte, so viel wie möglich zu entfernen, muss der Rekrut anfänglich auf der Reitbahn oder auf schicklichen Reitplätzen geübt werden, über eine von zwei Leuten zu haltende Stange zu springen; selbige wird zuerst ungefähr einen Fuß hoch über der Erde gehalten, und nach Maßgabe der Fortschritt des Reiters und des Pferdes nach und nach erhöht. Der Reiter nähert sich anfangs im Schritt, später im kurzen Trab, der zum Überspringen gehaltenen Stange, und fordert das Pferd durch einen Anzug der Zügel und den Druck beider Schenkel, dann aber durch Nachgeben der Faust, zum Sprung auf; weigert sich das Pferd zu gehorchen, so müssen ihm beide Sporen gegeben, und niemals darf ein Ungehorsam geduldet werden. Der Sitz wird unverändert beibehalten, und es muss während des Sprunges mit der ganzen Lende fest an den Sattel geschlossen werden; in dem Augenblick, dass sich das Pferd hebt, wird die Faust nachgegeben, und wenn es den Sprung vollendet hat, wieder angenommen. Um das Pferd nicht zu sehr anzugreifen, und hierdurch zum Ungehorsam zu reizen, soll das Springen nicht mehr als ein, höchstens zwei Mal des Tages stattfinden. Nachdem diese Übungen im kurzen Trab hinlänglich unternommen worden, müssen selbige sowohl im gewöhnlichen Trab, als auch im Galopp bewirkt werden. Hat der Rekrut hierin die gehörige Festigkeit erlangt, dann gehe man zu dem Springen über Zäune und Gräben über, welches in eben der Art ausgeführt wird. Der Grad der Geschicklichkeit des Reiters und des Pferdes, so wie die Kräfte des letzteren bestimmen sowohl die Höhe der Zäune, als die Breite der Gräben.

Quelle: Rumpf, H. F.: Allgemeine Real-Encyclopädie der gesammten Kriegskunst (Berl. 1827)

Glossar militärischer Begriffe