Seebeuterecht

Seebeuterecht, der völkerrechtliche Grundsatz, dass der Gegner feindliches Staats- und Privateigentum im Seekrieg wegnehmen und die Mannschaft der beschlagnahmten Schiffe zu Kriegsgefangenen machen darf (vgl. Prise). Sodann die hierauf bezüglichen Bestimmungen des Völkerrechts.

Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, 6. Auflage 1905–1909

Glossar militärischer Begriffe